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Datenverarbeitung speziell im Versicherungszweig

Einrichtungen der Versicherungswirtschaft


Um einen koordinierten Informationsaustausch zwischen den teilnehmenden Versicherungsunternehmen zu ermöglichen, werden zu folgenden Zwecken personenbezogenen Daten zwischen den beteiligten Versicherern oder Banken über den Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs als Auftragsverarbeiter ausgetauscht (Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO):- zur Verhinderung, dass Versicherungswerber zu Bedingungen versichert werden und Versicherungsnehmer Leistungen zu Bedingungen erhalten, die nicht im Einklang mit dem Risikoausgleich der Versichertengemeinschaft stehen,- zur Verhinderung und Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch und -betrug,- zur
Sachverhaltsaufklärung, zur Beurteilung und Erfüllung von Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag und zur Einholung von Informationen und Überprüfung, betreffend den bisherigen Schadenverlauf bei Abschluss einer
Kfz-Haftpflichtversicherung (Bonus/Malus),- zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Informationsflusses über die Werthaltigkeit und ordnungsgemäßen Bedienung eines Tilgungsträgers.

Folgende Datenkategorien können ausgetauscht werden:

In der Schaden- bzw. KFZ-Haftpflichtversicherung Personen und Risikoidentifikationsdaten wie Name, Geburtsdatum, KFZ-Kennzeichen, Fahrzeugidentifikationsnummer, Versicherungsfalldaten, keinesfalls aber personenbezogene Gesundheitsdaten. In der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung: Name, Geburtsdatum, Art und Datum der Meldung, Versicherungssparte, nummerisch codierter Meldefall und ein allfälliger Bestreitungsvermerk. In der Lebensversicherung (LET-Leben, Kredite und Tilgungsträger) Name des Versicherungsnehmers und des Versicherers, Vertragsdaten, Sparte, Versicherungsleistung zum Stichtag und Ablauf, Zahlungsdaten, Beginn und Ablauf, Mahndaten.

Bereich ZIS- Kranken-, Lebens-und Berufsunfähigkeitsversicherung

Beim Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) wird auch ein zentrales Informationssystem der Versicherungsunternehmen zur im berechtigten Interesse (Artikel 6 (1) lit. f DSGVO) der teilnehmenden Versicherer (gemeinsame Verantwortliche) und der Versichertengemeinschaft gelegenen koordinierten Gewährleistung eines beitrags- und leistungsumfangangepassten Versicherungsschutzes betrieben, das von uns in der Sparte der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung genutzt wird.

Wird ein Versicherungsantrag abgelehnt, unter erschwerten Bedingungen angenommen, wird ein Versicherungsvertrag wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung beendet oder wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen (versicherte Jahresrente > EUR 9.000) so kann die versicherte / zu versichernde Person ab unterfertigter Antrag-stellung (ungeachtet einer allfälligen Antragsrückziehung) für längstens sieben Jahre im System erfasst werden. Erfasst werden: Name, Geburtsdatum, Art und Datum der Meldung, Versicherungssparte, numerisch kodierter Meldefall, allfälliger Bestreitungsvermerk. Ein bestehender Systemeintrag kann von den teilnehmenden Versicherungsunternehmen abgefragt werden und dazu führen, dass von der betreffenden Person unter Umständen weitere Informationen eingeholt werden müssen.

Es kann Auskunft über die in dem Informationsverbund zur Person des Auskunftswerbers verarbeiteten Daten sowie die Berichtigung oder Löschung unrichtiger Daten verlangt und deren Verarbeitung in begründeten Einzelfällen widersprochen werden. In diesen Fällen ersuchen wir um Kontaktaufnahme unter Helvetia Vers. AG, Abt. Risikoprüfung Leben, 1010 Wien, Hoher Markt 10-11.

Weiters kann Beschwerde an die Datenschutzbehörde erhoben und per 25.05.2018 die Einschränkung der Verarbeitung der Daten bis zur Klärung derer Richtigkeit sowie die Übermittlung der Daten an Dritte beantragt werden. Die zur Person des Versicherten oder zu Versichernden im System gespeicherten Daten sind zur Erfüllung des Versicherungsvertrags erforderlich. Werden diese nicht bereitgestellt, so kann das Versicherungsverhältnis nicht begründet werden.

Über eine Eintragung in das Zentrale Informationssystem der österreichischen Versicherungswirtschaft im Bereich der Kranken- und Lebensversicherung informieren wir Sie schriftlich.

Datenaustausch mit Ihrem früheren/anderen Versicherer

Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages (z. B. zur Mitnahme einer Bonus-Malus Stufe in der Kfz-Haftpflichtversicherung, bei Doppelversicherung) bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können oder bei gesetzlichem Forderungsübergang oder zur Abwicklung versicherungsinterner Leistungsteilungsabkommen, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren oder anderen Versicherer erfolgen (Rechtsgrundlage Ar. 6 Abs. 1 f DSGVO). Es werden nur die jeweils im Einzelfall notwendigen Daten übermittelt (Name und Anschrift Schadentag, Sachverhalt, Schaden- bzw. Leistungshöhe).