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Einzelfondsauswahl

Gemäß Delegierter Verordnung (EU) 2022/1288 zur Ergänzung der Offenlegungs-Verordnung (EU) 2019/2088 sind für Fonds gemäß Artikel 8 und Artikel 9 vorvertragliche Informationen (Anhang II und III) und regelmäßige Informationen (Anhang IV und V) in Form einer standardisierten Vorlage bereit zu stellen. Werden Nachhaltigkeitsrisiken bzw. nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen von Investitionsentscheidungen berücksichtigt, können diese Informationen den Verkaufsprospekten der Fonds entnommen werden. Alle Informationen finden Sie unter dem Reiter "Dokumente".