Am 31. Mai 2021 hat der Bund die Reiseempfehlung, auf nicht dringliche Auslandreisen zu verzichten, aufgehoben. Der Versicherungsschutz ist somit für sämtliche Länder und Gebiete, welche zum Buchungszeitpunkt nicht auf der BAG-Liste der Risikoländer stehen und wo keine anderen Restriktionen wie Einreisesperren oder Quarantänemassnahmen existieren, wieder gewährleistet.
Helvetia gewährt aber in jedem Fall Deckung bei der eigenen Erkrankung am Coronavirus und der behördlich angeordneten, nicht vorhersehbaren Quarantäne – beispielsweise bei einem Kontakt mit einer infizierten Person. Die behördlich angeordnete Quarantäne aufgrund der Rückkehr aus einem Risikogebiet in die Schweiz ist aber kein versichertes Ereignis.
Melden Sie uns Ihren Schaden online oder telefonisch unter +41 58 280 3000.
Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA)