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  • Schicksalsschlag: So bleibt das Eigenheim in der Familie

    10.12.2024 | Marco Tomasina
    Es ist noch nicht lange her, da haben Lea, ihr Mann Mario und die beiden Kinder das Leben in ihrem neu erworbenen Haus in vollen Zügen genossen. Ein Schicksalsschlag stellte Lea vor grosse Herausforderungen. Und vor die Frage, ob das Haus für sie alleine noch tragbar ist.
Mann und Frau am Laptop

Schicksalsschlag: So bleibt das Eigenheim in der Familie

10.12.2024 | Marco Tomasina
Mann und Frau am Laptop
Es ist noch nicht lange her, da haben Lea, ihr Mann Mario und die beiden Kinder das Leben in ihrem neu erworbenen Haus in vollen Zügen genossen. Ein Schicksalsschlag stellte Lea vor grosse Herausforderungen. Und vor die Frage, ob das Haus für sie alleine noch tragbar ist.

Schicksalsschlag mit finanziellen Folgen 

Von einem Tag auf den anderen war alles anders: Mario kam bei einem Autounfall ums Leben. Neben ihrer eigenen Trauer und der Sorge um die Kinder prasselten ganz viele Herausforderungen auf Lea ein, die sie in dieser schwierigen Zeit bewältigen musste.

Im Wissen, dass das Leben nicht immer nach Plan verläuft, hatte das Paar in guten Zeiten schon überlegt, welche Auswirkungen eventuelle Schicksalsschläge auf die Familie hätten – und hatte vorgesorgt. Denn eines sollte ganz sicher nicht passieren: Dass die Familie ihr liebgewonnenes Zuhause verlassen muss. Das kam Lea nun zugute. Denn als «Alleinverdienerin» stand sie nun bei ihrem Hypothekargeber mit einer ganz neuen finanziellen Ausgangslage in der Verantwortung.

Ist die Tragbarkeit auch allein gesichert?

Wenn ein Todesfall eintritt, analysiert die Bank die Situation des überlebenden Ehepartners und stellt fest, ob diese Person über ausreichende Mittel verfügt, um die bestehende Finanzierung weiterhin zu tragen. Lea und Mario hatten dies vorbildlich bereits kurz nach dem Kauf diskutiert und geschaut, dass sowohl Mario als auch Lea im schlimmsten Fall das Haus allein tragen könnte. Wäre das nicht der Fall, ist der Hypothekargeber berechtigt, eine Sondertilgung zu verlangen, um die Finanzierung wieder in den Normalbereich zu bringen. Der oder die Hinterbliebene benötigt ausreichend Kapital, um diese Kosten zu decken – oft inklusive einer Vorfälligkeitsentschädigung, die mehrere zehntausend Franken betragen kann, wenn die Hypothek vorzeitig abgelöst werden muss.

Welche Möglichkeiten gibt es, um die Hypothek abzusichern?

In der zweiten Säule (BVG) ist eine Absicherung für Tod und Invalidität enthalten. Diese reicht aber häufig nicht aus, um eine gleichwertige finanzielle Situation beibehalten zu können. Viele Eigenheimbesitzerinnen und -besitzerschmälern die Leistungen, die im Todes- oder Invaliditätsfall zum Zuge kommen zusätzlich, weil sie für die Finanzierung des Eigenheims Gelder aus ihrer zweiten Säule (BVG) beziehen. Die Folge: Im schlimmsten Fall muss das Eigenheim verkauft werden.

Um weiterhin den Anforderungen des Kreditgebers gerecht zu werden, steht also an erster Stelle die Reduktion der Hypothekarschuld. Hier kann einerseits die Todesfallsumme aus einer direkten Todesfallversicherung den finanziellen Druck lindern. Oder es wird über ein Versicherungsprodukt der Säule 3a, das eine Todesfallsumme beinhaltet, indirekt amortisiert.

Selbstverständlich kann auch das Invaliditätsrisiko auf diesem Weg durch die Einrichtung einer Rente oder in jedem Fall durch die Befreiung von der Prämienzahlung abgedeckt werden. Angenehmer Nebeneffekt: Zusätzlich zu diesen Deckungen können mit diesen Produkten auch Steuerabzüge gemacht werden.

Leas Lösung

Machen wir ein vereinfachtes Beispiel mit Lea und Mario. Ihr Haus kostete CHF 950'000. Sie haben aktuell noch eine Hypothek von CHF 650'000 auf der Liegenschaft. Gemeinsam hatten sie ein Jahreseinkommen von CHF 225'000, wovon Lea CHF 80'000 beigetragen hatte. Bei einem kalkulatorischen Zins von 5 Prozent fallen jährlich CHF 32'500 Hypothekarzinsen an. Die Amortisation der Hypothek innerhalb von 15 Jahren auf zwei Drittel des Immobilienwerts schlägt mit CHF 1'111 pro Jahr zu Buche. Hinzu kommen Nebenkosten von 1% des Immobilienwertes, also rund CHF 9'500 pro Jahr. Macht total CHF 43'111. Um die maximale Tragbarkeit nicht zu überschreiten, muss das Jahreseinkommen dreimal so hoch sein, sprich rund CHF 130'000 betragen. 

Für die benötigte Tragbarkeit müsste Lea also entweder zusätzliche CHF 50'000 im Jahr verdienen oder die Hypothek um CHF 300'000 reduzieren. Diese Reduktion gelingt ihr dank eigener Ersparnisse, ihrer 3. Säule und einer vorausschauend abgeschlossenen Todesfallversicherung. Damit ist die Tragbarkeit wieder sichergestellt. Lea und die Kinder können im geliebten Haus wohnen bleiben. 

Kleine Investition für grosse finanzielle Sicherheit 

Eigentümerin oder Eigentümer zu werden bedeutet auch, sich mit Risiken rund um den Immobilienbesitz auseinanderzusetzen – in guten wie in schlechten Zeiten. Die Absicherung des Eigenheims kostet zwar ein paar Hundert Franken, bringt aber auch eine grosse finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen. Eine Beratung durch eine Spezialistin oder einen Spezialisten lohnt sich, um die für Sie individuell beste Lösung zu finden.

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