Von einem Tag auf den anderen war alles anders: Mario kam bei einem Autounfall ums Leben. Neben ihrer eigenen Trauer und der Sorge um die Kinder prasselten ganz viele Herausforderungen auf Lea ein, die sie in dieser schwierigen Zeit bewältigen musste.
Im Wissen, dass das Leben nicht immer nach Plan verläuft, hatte das Paar in guten Zeiten schon überlegt, welche Auswirkungen eventuelle Schicksalsschläge auf die Familie hätten – und hatte vorgesorgt. Denn eines sollte ganz sicher nicht passieren: Dass die Familie ihr liebgewonnenes Zuhause verlassen muss. Das kam Lea nun zugute. Denn als «Alleinverdienerin» stand sie nun bei ihrem Hypothekargeber mit einer ganz neuen finanziellen Ausgangslage in der Verantwortung.
Wenn ein Todesfall eintritt, analysiert die Bank die Situation des überlebenden Ehepartners und stellt fest, ob diese Person über ausreichende Mittel verfügt, um die bestehende Finanzierung weiterhin zu tragen. Lea und Mario hatten dies vorbildlich bereits kurz nach dem Kauf diskutiert und geschaut, dass sowohl Mario als auch Lea im schlimmsten Fall das Haus allein tragen könnte. Wäre das nicht der Fall, ist der Hypothekargeber berechtigt, eine Sondertilgung zu verlangen, um die Finanzierung wieder in den Normalbereich zu bringen. Der oder die Hinterbliebene benötigt ausreichend Kapital, um diese Kosten zu decken – oft inklusive einer Vorfälligkeitsentschädigung, die mehrere zehntausend Franken betragen kann, wenn die Hypothek vorzeitig abgelöst werden muss.
In der zweiten Säule (BVG) ist eine Absicherung für Tod und Invalidität enthalten. Diese reicht aber häufig nicht aus, um eine gleichwertige finanzielle Situation beibehalten zu können. Viele Eigenheimbesitzerinnen und -besitzerschmälern die Leistungen, die im Todes- oder Invaliditätsfall zum Zuge kommen zusätzlich, weil sie für die Finanzierung des Eigenheims Gelder aus ihrer zweiten Säule (BVG) beziehen. Die Folge: Im schlimmsten Fall muss das Eigenheim verkauft werden.
Um weiterhin den Anforderungen des Kreditgebers gerecht zu werden, steht also an erster Stelle die Reduktion der Hypothekarschuld. Hier kann einerseits die Todesfallsumme aus einer direkten Todesfallversicherung den finanziellen Druck lindern. Oder es wird über ein Versicherungsprodukt der Säule 3a, das eine Todesfallsumme beinhaltet, indirekt amortisiert.
Selbstverständlich kann auch das Invaliditätsrisiko auf diesem Weg durch die Einrichtung einer Rente oder in jedem Fall durch die Befreiung von der Prämienzahlung abgedeckt werden. Angenehmer Nebeneffekt: Zusätzlich zu diesen Deckungen können mit diesen Produkten auch Steuerabzüge gemacht werden.
Eigentümerin oder Eigentümer zu werden bedeutet auch, sich mit Risiken rund um den Immobilienbesitz auseinanderzusetzen – in guten wie in schlechten Zeiten. Die Absicherung des Eigenheims kostet zwar ein paar Hundert Franken, bringt aber auch eine grosse finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen. Eine Beratung durch eine Spezialistin oder einen Spezialisten lohnt sich, um die für Sie individuell beste Lösung zu finden.
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