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Der passende Versicherungsschutz bei Einbruch.

Das Wichtigste in Kürze
Niemand möchte Opfer eines Einbruchs werden. Denn neben dem finanziellen haben viele Dinge auch einen emotionalen Wert, den man nicht ersetzen kann. So schützen Sie, was Ihnen lieb und teuer ist.

Was ist ein Einbruchdiebstahl?

Von einem Einbruchdiebstahl spricht man, wenn sich jemand gewaltsam Zugang in ein Gebäude oder in einen Raum verschafft hat und Sachen stiehlt. Ebenfalls von Einbruchdiebstahl spricht man, wenn mit dem richtigen Schlüssel oder Code aufgeschlossen wird, sofern sich die Täterschaft diese durch einen Einbruchdiebstahl angeeignet hat. Kann die Täterschaft ohne Gewaltanwendung eindringen (z.B. durch offene Türen oder Fenster), handelt es sich um einen Einschleichdiebstahl.

Welche Versicherung zahlt bei einem Einbruch?

Eine Einbruchsversicherung ist in Ihrer Hausratversicherungs-Police eingeschlossen. Der ganze Hausrat ist zum Neuwert, auch Wiederbeschaffungswert genannt, versichert. Das ist der Preis, für die Neuanschaffung einer qualitativ und technisch gleichen Sache, die bim Einbruch gestohlen oder beschädigt worden ist. Der Hausrat umfasst alle beweglichen Gegenstände, die zum Wohnen und zur Erholung benötigt werden, beispielsweise Möbel, Kleider oder Unterhaltungselektronik. Besondere Wertgegenstände wie teurer Schmuck oder Uhren benötigen einen Zusatz in der Hausratversicherung oder eine separate Wertsachenversicherung.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Beim Abschluss einer Hausratversicherung wird die Höhe der Versicherungssumme festgelegt. Diese richtet sich nach dem Wert Ihres Hausrates. Nutzen Sie zur Ermittlung der Summe eine Inventarliste und den Versicherungssumme-Rechner oder lassen Sie sich beraten. Denken Sie daran, dass nach grösseren Anschaffungen die Versicherungssumme angepasst werden muss. Denn liegt sie unterhalb des Wiederbeschaffungswerts, kann die Leistung der Versicherung im Schadenfall entsprechend gekürzt werden.

Wie kann ich mich vor Einbruch schützen?

Vermeiden Sie gekippte Fenster und schliessen Sie die Tür immer ab, auch wenn Sie nur kurz das Haus oder die Wohnung verlassen. Mehrpunktverriegelungen für Türen und zusätzliche Sicherungen mindern die Einbruchgefahr. Bewegungsmelder mit starkem Licht oder eine Zeitschaltuhr im Inneren des Gebäudes helfen ebenfalls als Einbruchschutz. Bitten Sie bei längerer Abwesenheit eine Vertrauensperson, Ihren Briefkasten regelmässig zu leeren und die Storen gelegentlich hochzuziehen und herunterzulassen. Achten Sie darauf, in den sozialen Medien nicht zu offensichtlich über Ihre Abwesenheit zu informieren.

Was nützen Alarmanlagen oder Überwachungskameras?

Alarmanlagen bieten zusätzlichen Schutz. Das Risiko für Einbrecherinnen und Einbrecher, entdeckt zu werden, wird durch ihre Meldewirkung wesentlich erhöht. Lassen Sie sich bei der Installation einer Alarmanlage von Unternehmen beraten, die darauf spezialisiert sind.

Von Überwachungskameras lassen sich Kriminelle weniger abschrecken, da sie auf den Bildern nur selten identifizierbar sind. Somit gelten Kameras kaum als wirksamer Einbruchschutz.

Schützen Sie, was Ihnen wichtig ist.
Die Helvetia Hausratversicherung ist ein Rundum-Schutz für Ihre persönlichen Gegenstände.

Was andere Interessierte wissen wollten

Unsere Kundenberaterinnen und -berater geben Einblick in eine Auswahl häufig diskutierter Fragen. Stellen auch Sie uns Ihre Frage. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Linda H. (22), Zürich

Wie sind besonders teure Uhren oder wertvoller Schmuck versichert?

Besondere Wertgegenstände mit einem Einzelwert unter CHF 20'000 können mit dem Zusatz «besondere Wertgegenstände» über die Hausratversicherung versichert werden. Mit dieser Zusatzleistung besteht zudem die Möglichkeit, mehrere Wertgegenstände gleichzeitig zu versichern, solange diese einen Gesamtwert von CHF 100'000 nicht übersteigen.

Für Luxusgüter mit einem besonders hohen Einzelwert (über CHF 20'000) empfehlen wir eine Wertsachenversicherung.

Berta S. (47), Luzern

Wer kommt für den Schaden auf, der durch Einbrecher verursacht wird?

Bei einem Einbruchdiebstahl werden oft auch Gebäudebestandteile, zum Beispiel Türen, Schlösser oder Fenster beschädigt. Bei versuchtem Einbruch und bei Einbruchdiebstahl in Ihrem Zuhause werden auch die dabei entstandenen Gebäudebeschädigungen im Rahmen der Versicherungssumme für Hausrat abzüglich des Selbstbehalts vergütet. 

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Alessandra Bildstein

Kundenberaterin

Rita K. (52), St. Gallen

Muss ich den Einbruch der Versicherung oder Polizei melden?

Verständigen Sie bei einem Einbruch umgehend die Polizei und machen Sie eine Anzeige. Den Polizeibericht respektive die Anzeige benötigt die Versicherung für die Abwicklung des Schadens.

Informieren Sie auch Ihre Nachbarschaft über den Vorfall. Möglicherweise ist auch sie betroffen oder hat etwas gesehen oder gehört.

Ratgeber im Regionalfernsehen

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