Sie können vorhandenes Sparguthaben, die sogenannte Austrittsleistung, der Pensionskasse (2. Säule) zum Erwerb oder zum Bau Ihres Eigenheims beziehen.
… das Wohneigentum Ihr Allein- oder Miteigentum sein wird oder es sich um Gesamteigentum von Ehepartnern oder eingetragenen Partnern handelt.
… Sie es für die Rückzahlung von Hypothekardarlehen verwenden.
… Sie damit Anteilscheine einer Wohnbaugenossenschaft erwerben.
… Sie wertvermehrende Investitionen in Ihr bestehendes, selbstbewohntes Wohneigentum tätigen.
… das Kapital für die Finanzierung von Ferien- und Zweitwohnungen eingesetzt wird.