43 % der Österreicher mieten, davon sind 44 % private Mietgegenstände wie Wohnungen und Häuser. In Wien ist die Mietquote mit knapp 4/5 besonders hoch. In den anderen Bundesländern variiert die Mietquote zwischen 19 % im Burgenland und 35 % in Tirol, Salzburg und der Steiermark.
Hier haben wir einige wichtige Infos für den Umzug zusammengefasst. Um zu verhindern, dass man die Kaution nicht zurückbekommt, sollte man unbedingt den Mietvertrag beachten und die folgenden Tipps im Hinterkopf behalten*:
Vor dem Einzug muss man unbedingt den Zustand der Mietwohnung dokumentieren. Dabei ist unter anderem auch auf den Zustand der Tür- und Fensterrahmen zu achten. Idealerweise führt man die Wohnungsübernahme mit einem Übernahmeprotokoll (Vorlagen gibt es online) durch und ergänzt dieses mit einem Fotoprotokoll. Das Übernahmeprotokoll sollte von allen Parteien unterschrieben und anschließend, zusammen mit den Fotos, an die Hausverwaltung oder den Vermieter gesendet werden. Was man ebenfalls nicht vergessen sollte, ist die An-, Ab- oder Ummeldung des Wohnsitzes (es gibt eine dreitägige Frist bei Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes oder Nebenwohnsitzes). Weiters ist gegebenenfalls eine Kfz-Abmeldung und Zulassung am neuen Wohnort zu bedenken. Adressänderungen müssen auch bei dem Arbeitgeber, bei Behörden, Ämtern, der Versicherung, Bank, dem Postamt etc. bekannt gegeben werden.
Spezialtipp: Bereits am Tag des Einzugs die Zählerstände ablesen und ein Foto davon machen! Auch die Anzahl der erhaltenen Schlüssel sollte schriftlich und mit einem Foto festgehalten werden, so hat man einen Beweis, falls es beim Auszug zu Schwierigkeiten kommt.
Zu allererst muss man beim Auszug auf eine fristgerechte Kündigung laut Mietvertrag achten. Dann kann bereits ein Sonderurlaub beim Arbeitgeber beantragt werden. Danach sollte man sich darum kümmern, diverse Ab- und Ummeldungen anzukündigen bzw. durchzuführen z.B. Gas, Strom, Internet und Fernsehen (GIS). Bezüglich Gas und Strom ist eine Absprache mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung ratsam, da eine Abmeldung in den meisten Fällen nämlich nicht erwünscht ist.
Profitipp: Nicht vergessen, die Haushaltsversicherung rechtzeitig über den bevorstehenden Umzug zu informieren! Das ist wichtig, denn mit der Helvetia Haushaltsversicherung sind beispielsweise während des Umzugs sowohl die alte als auch die neue Wohnung inbegriffen. Um keine Fristen zu versäumen, ist im Vorfeld Rücksprache mit dem Versicherungsberater zu halten.
Der nächste Tipp betrifft das Ablesen der Zählerstände am Tag der Rückgabe. Wenn möglich, sollten Fotos von den Zählerständen gemacht werden, damit man auf der sicheren Seite ist. Wurden während der Mietdauer große Veränderungen an der Wohnung vorgenommen oder Abnützungen verursacht, die über die normale Abnützung hinausgehen, hat man sich darum zu kümmern, entsprechende Renovierungsarbeiten vor der Wohnungsrückgabe zu organisieren. Was dabei zu beachten ist, steht zumeist im Mietvertrag. Unter anderem können z.B. Ausmalarbeiten, Verspachteln oder Abbau einer nach Einzug aufgebauten Küche anstehen. Am Tag der Wohnungsrückgabe werden alle Schlüssel zurückgegeben. Dies sollte unbedingt schriftlich und mit einem Foto der retournierten Schlüssel festgehalten werden.
*Kein Anspruch auf Vollständigkeit
Am Tag der Wohnungsrückgabe sollte diese sauber und besenrein sein, um eine Reinigung auf eigene Kosten zu vermeiden. Mitvermietete Gegenstände sind in der Wohnung zu belassen z.B. Küche, Einbaukasten, eigene Möbel müssen (sofern nicht anders besprochen) vorab entfernt werden.
Übermäßige Abnutzung ist ein häufiger Grund für Vermieter, die Kaution einzubehalten. Allerdings kommt es mit der Zeit automatisch zu Abnutzungen. Sofern diese im Rahmen der normalen Abnutzung auftreten, darf der Vermieter die Kaution nicht einbehalten. Die Definition von normaler Abnutzung ist zwar nicht eindeutig definiert, es gibt jedoch Richtlinien und Daumenregeln. Grundsätzlich gilt, dass z.B. Verfärbungen am Boden durch Lichteinstrahlung, oberflächliche Kratzer oder geringe Abnutzungsspuren an Wänden unter normale Abnutzung fallen. Schwere Wasserflecken und fehlende Teile des Bodens, die bei der Anmietung nicht bestanden haben, müssen jedoch vor der Wohnungsrückgabe ausgebessert werden, da diese nicht unter normale Abnützung fallen. Löcher an der Wand und in Fliesen (durch die Montage von Bildern oder Hängeschränken) zählen prinzipiell ebenfalls zur normalen Abnutzung. Sollten diese aber übermäßig vorhanden sein, müssen sie sehr wohl ausgebessert werden. Wandfarben müssen nur dann auf die Ursprungsfarbe geändert werden, wenn in einer knalligen bzw. kräftigen Farbe gestrichen wurde. Helle Wandfarben und Pastelltöne müssen nicht übermalt werden. Achtet auch auf den Zustand der Tür- und Fensterrahmen. Thermen müssen über die Mietdauer regelmäßig gewartet werden, das ist klar im Gesetz geregelt. Wie weit die Wartung jedoch bei der Wohnungsübergabe zurückliegen darf, ist derzeit strittig und sollte rechtzeitig vor dem Auszug abgeklärt werden.
Wenn Sie umziehen, vergessen Sie auf keinen Fall die Mitteilung der neuen Adresse an Ihren/Ihre Versicherer (z.B. Kfz Versicherung, Haushaltsversicherung). Der Versicherer kann sämtliche Erklärungen an die zuletzt bekannte Wohnadresse senden. Wenn Sie den Umzug nicht bekannt geben, können Sie wichtige Mitteilungen zu Ihrem Versicherungsvertrag verpassen.
Die Bedingungen für die Haushaltsversicherung enthalten auch Bestimmungen, die für den Umzug wichtig sind. Wenn Sie umziehen, geht der Versicherungsschutz der bestehenden Haushaltsversicherung auf die neue Wohnung über. Achtung, diese Regeln gelten nur für Umzüge innerhalb von Österreich. Falls Sie ins Ausland ziehen sollten, geht der Versicherungsschutz nicht über. In diesem Fall müssen Sie sich jedenfalls um eine neue lokale Haushaltsversicherung kümmern, damit der Versicherungsschutz auch in der neuen Wohnung gegeben ist. Mehr über Therese Frank.
»Informieren Sie unbedingt Ihre Versicherer, bevor Sie umziehen.«