Wer viel mit dem Rad unterwegs ist, sollte auch über die Gefahren und Risiken, die damit verbunden sind, Bescheid wissen. Nicht nur die Straßenverkehrsregeln müssen unbedingt beachtet werden, um uns und unsere Gesundheit nicht zu gefährden. Sondern auch unser Fahrrad muss optimal gesichert sein, wenn man es mit gutem Gewissen auch mal alleine lassen möchte.
Als Radfahrer ist es ratsam defensiv unterwegs sein. Kopfhörer runter und Augen auf - denn auch wenn man Vorrang hat, sollte einem immer bewusst sein, dass man ohne Knautschzone und Airbag unterwegs ist.
Das Rad muss über Rückstrahler nach vorne und nach Hinten, seitlichen Rückstrahlern an Pedalen oder reflektierenden Reifen, Rückstrahlern an Pedalen oder Pedalkurbeln verfügen und müssen weiters mit Scheinwerfer und Rücklicht ausgestattet sein. Das Rücklicht darf auch ein Blinklicht sein; Scheinwerfer und Rücklicht können auch aufsteckbar und/oder batteriebetrieben sein. Bei Tageslicht und guter Sicht müssen Scheinwerfer und Rücklicht nicht mitgeführt werden. Alle anderen der oben angeführten Ausrüstungsgegenstände müssen aber immer am Fahrrad angebracht sein. Das Anbringen einer Glocke, Hupe oder ähnlichem ist ebenfalls vorgeschrieben.
Bei schlechter Sicht oder Dunkelheit müssen Scheinwerfer und Rücklicht am Fahrrad angebracht sein und es ist mit Licht zu fahren. Diese Bestimmungen gelten auch für Mountainbikes!
Die gleichen Sicherheitsregeln gelten natürlich auch für E-Bike-Lenker. E-Bikes sind Fahrräder mit Tretunterstützung. Ein Elektromotor schaltet sich automatisch ein, wenn man die Pedale tritt. Bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h schaltet sich dieser Motor automatisch wieder ab. Ab einem Mindestalter von 12 Jahren darf man ohne Begleitung damit unterwegs sein, außer man besitzt einen Radfahrausweis, dann beträgt das Mindestalter 10 Jahre. Es gelten dieselben Ausrüstungsvorschriften wie für herkömmliche Fahrräder bezüglich Klingel, Scheinwerfer, Rücklicht usw.
E-Bikes sind in Österreich stark im Kommen - allein im Vorjahr wurden 77.000 Stück davon verkauft. Gleich nach den Mountainbikes sind diese motorunterstützten Fahrräder die zweitbeliebtesten laut Auskunft diverser Hersteller. Dieser Trend machte sich schon im Jahr 2012 bemerkbar und in den darauffolgenden Jahren wurde auch der Verkaufspreis den steigenden Absatzzahlen angepasst.
Selbstverständlich hoffen wir, dass Ihnen und Ihrem Fahrrad nichts geschieht, doch falls trotzdem mal etwas passieren sollte, sind wir immer für Sie da. Unsere Helvetia E-Bike Versicherung unterstützt Sie in Angelegenheiten wie beispielsweise: Feuer, Naturgewalten, Einbruchdiebstahl oder Totaldiebstahl. Die Exklusivvariante wird noch durch Vandalismus inklusive Teildiebstahl und Beschädigung durch unbekannte Personen, Fahrzeuge oder Tiere ergänzt. Fühlen Sie sich mit der E-Bike Versicherung bei Helvetia immer gut aufgehoben.