Voller Zuversicht trat die Familie K.* in einen neuen Lebensabschnitt ein: Gerade Eltern geworden, leistete sich das Ehepaar ein Einfamilienhaus, verliess die Mietwohnung und zog um. Die junge Familie übernahm Möbel von Verwandten, investierte aber auch in neue Einrichtung wie ein Sofa, ein Klavier und einen Weinkühler. Mehr Platz heisst mehr Möglichkeiten. So lag der Wert des Hausrats nach dem Umzug weit über dem, was er ursprünglich in der Mietwohnung war.
Eines Abends kam Familie K. nach Hause und musste mit Erschrecken feststellen, dass das Untergeschoss komplett überflutet war. Grund: eine defekte Wasserleitung vor dem Haus. Herr und Frau K. versuchten noch, die Einrichtung im Keller zu retten – leider ohne Erfolg.
Am nächsten Tag kontaktierte Familie K. die Versicherung und berichtete über das Ereignis. Im Gespräch stellte sich heraus, dass die Versicherungssumme – also der maximale Betrag, den die Versicherung im Schadenfall bezahlt – nach dem Umzug ins Eigenheim nicht angepasst wurde. Der Wert der Einrichtungen überstieg also die im Vertrag aufgeführte Versicherungssumme. In der Fachsprache nennt sich das Unterversicherung. Folgende Aufstellung stellt dies dar:
Die Versicherungssumme im Vertrag beträgt also nur 80 Prozent des effektiven Werts des Hausrats. Nach Ermittlung der Schadensumme werden daher ebenfalls 80 Prozent von dieser Summe ausbezahlt. Herr und Frau K. mussten also wegen der Unterversicherung für einen Teil des Schadens selbst aufkommen.
Familie K. hat daraus gelernt: Es ist wichtig, die Versicherungsverträge von Zeit zu Zeit zu überprüfen – insbesondere dann, wenn sich Lebensumstände verändern. Inzwischen hat die junge Familie in einem persönlichen Gespräch mit der Versicherungsberaterin alle ihre Versicherungen überprüft und auch die Versicherungssumme ihres Hausrats angepasst. So kann sie sorgenlos in die Zukunft blicken.
*Name von der Redaktion geändert.