Airbnb wurde in den letzten Jahren immer populärer. Nebenbei etwas Geld verdienen, wenn man beispielsweise gerade selber Urlaub macht, klingt sehr verlockend. Falls Sie es sich überlegen, Ihre Wohnung anderen zur Verfügung zu stellen, sollten Sie auf folgende fünf Punkte achten:
Untervermietungen sind grundsätzlich gestattet, müssen aber mit dem Vermieter abgesprochen sein und seinen Regeln entsprechen.
Als Mieter sind Sie gegenüber Ihrem Vermieter für Schäden haftbar. Wenn zum Beispiel eine Scheibe eingeschlagen wird, dann müssen Sie diese im Grundsatz bezahlen.
Einige Anbieter, wie zum Beispiel Airbnb bieten Gastgebergarantien gegen solche Schäden an. Dennoch ist es sinnvoll, eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Dadurch sind Sie auch versichert, falls ein Gast in Ihrer Wohnung zu Schaden kommt. Ausserdem sind Zusätze wie «Grobfahrlässigkeitsverzicht» und «all risks» bei der Haftpflichtversicherung für eine solche Situation sinnvoll.
Gastgebergarantien gelten grundsätzlich auch für Schäden am Mobiliar. Es ist auf jeden Fall wichtig, dass Sie die Versicherungssumme Ihrer Hausratsversicherung genug hoch ansetzen. Häufig wird der Wert der eigenen Besitztümer unterschätzt. Im Falle einer Unterdeckung kann es bei Schäden zu Kürzungen kommen.
Falls Sie ein Zimmer gewerbsmässig vermieten möchten, muss Ihre Versicherung angepasst werden. In diesem Fall sollten Sie einen Versicherungsberater kontaktieren.