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  • Was tun, wenn es zur Überschwemmung kommt?

    10.06.2021 | Helvetia
    Wenn es über eine längere Zeit heftig regnet und die Wetter-Apps lokal Alarm schlagen, kann einem schon mal mulmig werden. Hier die wichtigsten Tipps und eine Übersicht, welche Schäden bei Überschwemmungen versichert sind.
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Was tun, wenn es zur Überschwemmung kommt?

10.06.2021 | Helvetia
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Wenn es über eine längere Zeit heftig regnet und die Wetter-Apps lokal Alarm schlagen, kann einem schon mal mulmig werden. Hier die wichtigsten Tipps und eine Übersicht, welche Schäden bei Überschwemmungen versichert sind.

Wenn ein Unwetter droht, das eine Überschwemmung mit sich bringen könnte, schliessen und dichten Sie Türen und Fenster ab. Nehmen Sie ungenutzte elektrische Geräte vom Strom, damit keine Kurzschlüsse entstehen. Falls vorhanden, drehen Sie den Gashahn ab. Danach sollten Sie Gegenstände sichern, die Ihnen wichtig sind. Bringen Sie sie in die Höhe oder in ein oberes Stockwerk. Gerade persönliche Gegenstände wie Erbstücke oder Erinnerungen sind unersetzlich. Halten Sie sich nicht in Kellergeschossen auf.

Sofortmassnahmen bei Hochwasser

Auch wenn das Wasser eindringt, können Sie noch etwas tun. In erster Linie gilt aber: Gehen Sie keine Risiken ein. Bringen Sie sich und alle im Haus oder in der Wohnung lebenden Personen und Tiere in Sicherheit. So gehen Sie im Schadenfall vor:

  • Rufen Sie, falls notwendig, die Feuerwehr (Tel. 118).
  • Pumpen oder schöpfen Sie das Wasser aus den betroffenen Räumen.
  • Machen Sie aussagekräftige Fotos und listen Sie die beschädigten Gegenstände auf.
  • Melden Sie den Schaden sofort Ihrer Versicherung.

Kantonale Unterschiede bei der Deckung von Hausrat und Gebäude

Elementarschäden (Schäden, die durch Naturereignisse verursacht wurden) an Gebäude und Hausrat sind je nach Kanton unterschiedlich versichert. Hier eine kleine Übersicht:

Schäden am Gebäude:

  • Elementarschäden sind in den meisten Kantonen obligatorisch durch die Kantonale Gebäude-versicherung gedeckt.
  • In den Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis, Obwalden und im Fürstentum Liechtenstein sind die Gebäude über Privatversicherungen (z.B. Helvetia) zu versichern. In diesen Kantonen bestehen keine kantonalen Gebäudeversicherungen.

Schäden am Hausrat:

  • Elementarschäden sind in den Kantonen Nidwalden und Waadt über die obligatorische kantonale Feuerversicherung gedeckt.
  • In den übrigen Kantonen sind Elementarereignisse über Privatversicherungen (z.B. Helvetia) zu versichern.

Aufräumarbeiten nach Überschwemmungen können ganz schön kräfte- und zeitraubend sein. Helvetia übernimmt zwar bei entsprechender Versicherungsdeckung die Kosten, den Umtrieb und die Aufräumarbeiten haben Sie leider dennoch. Denken Sie daran: Nach dem Unwetter ist vor dem Unwetter. Überprüfen Sie mögliche Anpassungen und Schutzmassnahmen, damit Ihr Heim bei einem nächsten Unwetter von einem Schaden verschont bleibt.

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