Die Kinder haben beim Fussballspielen den Ball zu hoch gekickt und das Fenster des Nachbarn getroffen. Oder ein Gegenstand fällt auf den teuren Wohnzimmertisch aus Glas. Sobald ein Glasobjekt aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses zerbricht, handelt es sich aus Sicht der Versicherung um einen Glasbruch. Ein Glasbruch kann beispielsweise durch Missgeschicke oder durch einen Brand oder ein Unwetter verursacht werden.
Eine Glasbruchversicherung deckt Schäden an Glasmobiliar und Gebäudeelementen aus Glas finanziell ab. Dabei wird zwischen der Gebäude- und Mobiliarverglasung unterschieden. Glasschäden können optional über einen Zusatz in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung versichert werden. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur oder für den Ersatz und die allfällige Montage.
Zur Mobiliarverglasung gehören gläserne Möbelstücke wie Tischplatten, Vitrinen, Wand- und Schrankspiegel – also Gegenstände, die sich innerhalb des Hauses oder der Wohnung befinden. Nicht zur Mobiliarverglasung zählen Gegenstände wie Brillen, Geschirr, Glasdekoration, Lampen oder Bildschirme.
Einen selbst verschuldeten Glasbruch am eigenen Mobiliar wird von der Zusatzdeckung «Verglasung» in der Hausratversicherung übernommen. Ist jedoch eine Drittperson für den Glasbruch eines Gegenstandes im Haushalt verantwortlich, muss die Privathaftpflichtversicherung von dieser Person für den Schaden aufkommen.
Zur Gebäudeverglasung gehören fest eingebaute Objekte aus Glas wie Fenster und die Oberfläche eines Glaskeramikherds, aber auch WC-Schüsseln und Lavabos aus Keramik. Auch der Wintergarten gehört zur Gebäudeverglasung.
Ein Glasbruch an fest eingebauten Gegenständen wird vom Zusatz «Glasbruch» in der Gebäudeversicherung übernommen. Wer ein Eigenheim besitzt, sollte neben dem Mobiliar also auch die gläsernen Gebäudeelemente in der Gebäudeversicherung einschliessen. Mieterinnen und Mieter brauchen keine Gebäudeversicherung, da die Verglasung am Gebäude nicht zu ihrem Eigentum gehört. Wenn sie für einen Bruch an der Gebäudeverglasung verantwortlich sind, kommt ihre Privathaftpflichtversicherung für den Schaden auf, beispielsweise, wenn mit dem Fussball das Fenster der Mietwohnung beschädigt wird.