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Ratgeber Glasbruchversicherung

Glasbruch. Welche Versicherung zahlt?

Ob Aquarium, Herd oder Fenster: Ein Riss oder Bruch im Glas kann schnell passieren. Manchen mögen Scherben Glück bringen, oft führen sie aber vor allem zu hohen Kosten. So vielfältig die Glasgegenstände im und am Haus sind, so zahlreich sind auch die Schadensursachen.

Was ist ein Glasbruch?

Die Kinder haben beim Fussballspielen den Ball zu hoch gekickt und das Fenster des Nachbarn getroffen. Oder ein Gegenstand fällt auf den teuren Wohnzimmertisch aus Glas. Sobald ein Glasobjekt aufgrund eines unvorhergesehenen Ereignisses zerbricht, handelt es sich aus Sicht der Versicherung um einen Glasbruch. Ein Glasbruch kann beispielsweise durch Missgeschicke oder durch einen Brand oder ein Unwetter verursacht werden.

Die Glasbruchversicherung kurz erklärt

Eine Glasbruchversicherung deckt Schäden an Glasmobiliar und Gebäudeelementen aus Glas finanziell ab. Dabei wird zwischen der Gebäude- und Mobiliarverglasung unterschieden. Glasschäden können optional über einen Zusatz in der Hausrat- oder Gebäudeversicherung versichert werden. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur oder für den Ersatz und die allfällige Montage.

Gut zu wissen

Die Kosten für einen plötzlichen Glasbruch durch ein Missgeschick werden nur von der Versicherung übernommen, wenn eine Zusatzversicherung in der Gebäude- oder Hausratversicherung eingeschlossen wurde. Hingegen braucht es für Schäden, die durch ein Unwetter, einen Brand oder eine Explosion verursacht werden, keine Ergänzung – die Kosten für die Instandstellung werden vom Basisschutz der Hausratversicherung übernommen.

Was versteht man unter Mobiliarverglasung?

Zur Mobiliarverglasung gehören gläserne Möbelstücke wie Tischplatten, Vitrinen, Wand- und Schrankspiegel – also Gegenstände, die sich innerhalb des Hauses oder der Wohnung befinden. Nicht zur Mobiliarverglasung zählen Gegenstände wie Brillen, Geschirr, Glasdekoration, Lampen oder Bildschirme.

Wie sind Schäden an der Mobiliarverglasung versichert?

Einen selbst verschuldeten Glasbruch am eigenen Mobiliar wird von der Zusatzdeckung «Verglasung» in der Hausratversicherung übernommen. Ist jedoch eine Drittperson für den Glasbruch eines Gegenstandes im Haushalt verantwortlich, muss die Privathaftpflichtversicherung von dieser Person für den Schaden aufkommen.

Wohnungseinrichtung gegen Glasbruch schützen

Sichern Sie Ihr Eigentum im Haushalt mit einer Zusatzversicherung gegen Glasbruch ab.

Was versteht man unter Gebäudeverglasung?

Zur Gebäudeverglasung gehören fest eingebaute Objekte aus Glas wie Fenster und die Oberfläche eines Glaskeramikherds, aber auch WC-Schüsseln und Lavabos aus Keramik. Auch der Wintergarten gehört zur Gebäudeverglasung.

Wie sind Schäden an der Gebäudeverglasung versichert?

Ein Glasbruch an fest eingebauten Gegenständen wird vom Zusatz «Glasbruch» in der Gebäudeversicherung übernommen. Wer ein Eigenheim besitzt, sollte neben dem Mobiliar also auch die gläsernen Gebäudeelemente in der Gebäudeversicherung einschliessen. Mieterinnen und Mieter brauchen keine Gebäudeversicherung, da die Verglasung am Gebäude nicht zu ihrem Eigentum gehört. Wenn sie für einen Bruch an der Gebäudeverglasung verantwortlich sind, kommt ihre Privathaftpflichtversicherung für den Schaden auf, beispielsweise, wenn mit dem Fussball das Fenster der Mietwohnung beschädigt wird.

Glasbruch am Gebäude umfassend absichern

Das Risiko eines Glasbruchs am Gebäude ist gross und die Kosten für allfällige Schäden können sehr hoch sein. Sichern Sie sich jetzt mit einem Zusatz in der Helvetia Gebäudeversicherung gegen Glasbruch ab.

Was andere Interessierte wissen wollten

Unsere Kundenberaterinnen und -berater geben Einblick in eine Auswahl häufig diskutierter Fragen. Stellen auch Sie uns Ihre Frage. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Mario S. (40), Bern

Wie ist ein Glasschaden am Auto versichert?

Wenn die Windschutzscheibe durch einen Steinschlag oder eine Kollision kaputt geht, übernimmt die Teilkaskoversicherung den Glasschaden. Zur Autoverglasung gehören neben der Windschutzscheibe die Seiten- oder Heckscheiben sowie die Glasdächer. Die Versicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz des Schadens.  

Alessia E. (29), Dübendorf

Wie sind mein Handy oder mein Fernseher bei Glasbruch versichert?

Geräte wie Handys, Tablets, Laptops und Fernseher können Sie nicht über die Mobiliarverglasung versichern. Dazu brauchen Sie den Zusatz «all risks» in der Hausratversicherung. Fällt zum Beispiel Ihr Handy auf den Boden und der Bildschirm geht kaputt, werden die Kosten für die Reparatur des Displays oder für den Ersatz Ihres Geräts nach Abzug eines Selbstbehalts von der Versicherung übernommen, wenn der entsprechende Zusatz eingeschlossen wurde.

Samuele G. (34), Lugano

Welche Versicherung benötige ich für mein Aquarium?

Geht Ihr Aquarium zu Bruch, kommen unterschiedliche Versicherungen zum Zug. Die Neuanschaffung eines Aquariums wird durch die Glasbruchversicherung in der Hausratversicherung (Mobiliarverglasung) finanziert. Für allfällige Wasserschäden am Gebäude kommt bei einer Mietwohnung Ihre Privathaftpflichtversicherung auf, bei einem Eigenheim Ihre Gebäudeversicherung. Folgeschäden an Teppich und Mobiliar werden von der Hausratversicherung übernommen.

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Vito Brandonisio

Kundenberater

Martina F. (27), Laufen

Benötige ich als Mieterin eine Glasbruchversicherung?

Für fest eingebaute Gebäudeelemente wie Fenster oder Lavabos benötigen Sie als Mieterin oder Mieter keine Glasbruchversicherung, da die Verglasung am Gebäude nicht zu Ihrem Eigentum gehört. Beschädigen Sie versehentlich das Eigentum Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters, ist das ein Fall für Ihre Privathaftpflichtversicherung. Hingegen benötigen Sie bei Glasbruch am eigenen Mobiliar wie Tischplatten oder Vitrinen eine Versicherung. Das Risiko eines Glasbruchs lässt sich in der Hausratversicherung als Zusatz für Mobiliarverglasung absichern.

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Alessandra Bildstein

Kundenberaterin

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