Die Patientenverfügung ist das medizinische Vorsorgedokument, das Ihren Willen für zukünftige ärztliche Behandlungen festhält. Dabei erklären Sie, welche Massnahmen Sie in einem medizinischen Notfall für sich befürworten und welche Sie ablehnen. So bleiben Sie auch in einem krankheits- oder unfallbedingten Ausnahmezustand selbstbestimmt. Sie entlasten Ihre Angehörigen und schaffen Klarheit für das medizinische Personal. Ihre Patientenverfügung ist für die behandelnden Ärzte verbindlich und tritt erst dann in Kraft, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr selbst mitteilen können.
Mit Erreichen der Volljährigkeit ist es ratsam, eine Patientenverfügung zu verfassen, denn Unfall und Krankheit kann einen auch in jungen Jahren treffen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung Ihrer Patientenverfügungen müssen Sie urteilsfähig sein. Urteilsfähig ist eine Person, die ihre Handlungen vernunftgemäss zu beurteilen vermag. Ihre Patientenverfügung wird erst dann herangezogen, wenn Sie in einer medizinischen Ausnahmesituation nicht mehr urteilsfähig sind. Ansonsten gilt immer, was im kommunikativen Austausch mit Ihnen als Ihr geltender Wille erhoben werden kann.
In der Patientenverfügung bestimmen Sie, welche natürliche Person in Ihrem Namen über medizinische Massnahmen entscheiden soll. Die Patientenverfügung gibt dieser Person eine Leitlinie und damit das Vertrauen, in Ihrem Sinn zu entscheiden.
Ihre Patientenverfügung sollten Sie alle 2 Jahre überprüfen und mit einer aktuellen Datierung versehen.
Sie verfassen Ihren Willen schriftlich (handschriftlich oder digital) und bestätigen auf dem Original mit Datum und Unterschrift Ihre Aussagen und Wünsche. Die Patientenverfügung kann kurz gehalten werden (Kurzversion) oder ausführlich verfasst werden (ausführliche Version). Falls Sie sich für die umfassende Version entscheiden, empfehlen wir Ihnen als Hilfestellung für das Niederschreiben Ihrer Motivation und Ihrer persönlichen Werthaltung die Gedankenanregung für die Werteerklärung. Auch Ihre Einstellung zur Organspende können Sie in der Patientenverfügung festhalten. Um das Dokument ganz zu vervollständigen, empfehlen wir, das Formular Notfallkontakte ebenfalls anzuhängen.
Damit die Patientenverfügung im Notfall schnell gefunden wird, empfehlen wir Ihnen, Angehörige und Ihren Hausarzt über den Inhalt und den Aufbewahrungsort Ihrer Patientenverfügung zu informieren. Sie können eine Kopie bei Ihrem behandelnden Arzt hinterlegen. Eine Hinweiskarte für ins Portemonnaie kann bei der FMH (Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte) bestellt werden.