Sie möchten auch über das Leben hinaus selbstbestimmt über Ihren Körper entscheiden. Ob Sie Organe, Gewebe oder Zellen spenden möchten oder nicht, legen Sie zu Lebzeiten fest. Sie behalten somit die Selbstbestimmung über das Lebensende hinweg und entlasten Ihre Angehörigen in der Trauersituation.
Mit Erreichen der Volljährigkeit ist es ratsam, die Organspende zu regeln, denn Unfall und Krankheit kann einen auch in jungen Jahren treffen.
Ihren Organspendeausweis lassen Sie sich ausstellen, Anlaufstellen finden Sie unter den folgenden Links. Die Angaben auf dem Spendeausweis werden nicht registriert, daher empfiehlt es sich, die Einstellung zur Organspende in der Patientenverfügung festzuhalten. Es besteht auch die Möglichkeit, seinen Willen im nationalen Organspenderegister eintragen zu lassen.
Es ist ratsam, die Angehörigen und den Hausarzt über Ihre Einstellung zur Organspende zu informieren. Tragen Sie den Organspendeausweis – sofern Sie über einen solchen verfügen – in Ihrem Portemonnaie.
Gemäss Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 tritt die neue Regelung zur Organspende frühestens 2026 in Kraft.