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  • Startklar für die Reise mit dem Auto

    12.07.2023 | Sandra Biraghi
    Planen Sie, diesen Sommer mit dem Auto zu verreisen? Ob Ferien in der Schweiz oder über die Landesgrenze hinaus: Mit der richtigen Vorbereitung und unseren Tipps sind Sie sorgenfrei unterwegs.
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Startklar für die Reise mit dem Auto

12.07.2023 | Sandra Biraghi
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Planen Sie, diesen Sommer mit dem Auto zu verreisen? Ob Ferien in der Schweiz oder über die Landesgrenze hinaus: Mit der richtigen Vorbereitung und unseren Tipps sind Sie sorgenfrei unterwegs.

Checkliste für Ferien mit dem Auto

Ferien mit dem Auto beginnen, sobald der Motor gestartet wird. Doch ein paar Vorkehrungen sollten Sie vorher treffen. Mit dieser Checkliste sind Sie bereit für eine sorgenfreie Fahrt.

1. Fahrzeug-Check

Überprüfen Sie den Zustand Ihres Fahrzeugs:

  • Profiltiefe, Abnutzungserscheinungen und Luftdruck der Reifen
  • Funktion der Lichter und Füllstand Öl, Bremsflüssigkeit und Kühlmittel
  • Zustand Scheibenwischblätter und Füllstand Scheibenwischwasser

Viele Garagen bieten einen Feriencheck fürs Auto an und beraten Sie, wie Sie Ihr Gepäck sicher verstauen.

2. Standardausrüstung und Vorbereitung

Ein Pannendreieck und eine Warnweste pro Person sind in der Schweiz Pflicht. Ein Erste-Hilfe-Kasten und ein Feuerlöscher gehören in vielen europäischen Ländern ebenfalls zur Standardausrüstung, zum Beispiel in Belgien, Griechenland oder in der Türkei. Ausserdem ist der CH-Aufkleber am Heck für alle Motorfahrzeuge, mit denen man ins Ausland fährt, Pflicht. Informieren Sie sich über die geplante Route bezüglich Tankstellen, Stromladestationen und Rastplätzen. Denken Sie auch daran: Jede mitreisende Person hat ihre Bedürfnisse. Nehmen Sie Rücksicht. Für Reisen mit Kindern gibt es viele Tipps im Internet, beispielsweise bei swissmom.ch oder beim TCS.

Reisehinweise des Bundes

Informieren Sie sich vor der Abfahrt ins Ausland über die aktuellen Reisempfehlungen des Bundes. Auf der Website des EDA (Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten) finden Sie alle nötigen Informationen und die Nummer der Helpline des EDA für Notfälle im Ausland.

3. Andere Länder, andere Gesetze

Dies gilt sowohl für Höchstgeschwindigkeiten als auch für Promillegrenzen oder obligatorische Lichter. Informieren Sie sich über die Richtlinien rund ums Autofahren in Ländern, die Sie durchqueren. Mehrere europäische Städte führen Umweltzonen und verlangen Umweltplaketten. Wer dort ohne Plakette unterwegs ist, kann gebüsst werden. Die Plaketten sind meist übers Internet bestellbar oder können kurzfristig an Tankstellen gekauft werden. Der TCS hat Länderinfos für über 200 Länder weltweit zusammengestellt.

4. Ausweise und wichtige Dokumente

Wenn Sie in der Schweiz mit dem Auto unterwegs sind, müssen Sie Ihren Führerausweis und den Fahrzeugausweis mitführen. Bei einer Autoreise ausserhalb der Schweiz sollten Sie folgende Dokumente bei sich tragen:

  • Führerausweis (internationaler Führerausweis für Reisen ausserhalb der EU- und EFTA-Staaten)
  • ID und/oder Reisepass und Visum, wo erforderlich
  • Fahrzeugausweis und Internationale Versicherungskarte, wo erforderlich
  • Europäisches Unfallprotokoll
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Internationale Versicherungskarte bestellen
Die internationale Versicherungskarte - auch bekannt als Grüne Karte - ist ein Versicherungsnachweis. Wenn Sie mit dem Auto ins Ausland reisen, weisen Sie so nach, dass Ihr Auto mit einer ausreichenden Haftpflicht­deckung versichert ist.

Tipp

Halten Sie die Notfallnummer Ihres Versicherers und die relevanten Policennummern griffbereit. Fertigen Sie Sicherheitskopien Ihrer wichtigen Dokumente an und nehmen Sie diese – getrennt von den Originalen – ebenfalls mit auf die Reise.

5. Versicherung fürs eigene und fremde Auto

Ihre Autoversicherung bei Helvetia gilt – mit wenigen Ausnahmen – auch in den übrigen Ländern Europas sowie in den aussereuropäischen Mittelmeerrandstaaten und auf den Mittelmeerinselstaaten. Auch die Assistance Versicherung für Motorfahrzeuge gilt ausserhalb der Schweiz.

Ausnahmen: Ihre Autoversicherung bei Helvetia gilt nicht in Russland, Weissrussland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Israel und im Iran. Auf dem Gebiet des Kosovos gilt die Versicherung nicht für die Haftpflicht.

Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)

Die Internationale Versicherungskarte bescheinigt, dass für Ihr Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung vorliegt. Sie ist in vielen europäischen Ländern Pflicht. Die Internationale Versicherungskarte können Sie direkt bei Ihrer Versicherung anfordern. Sind Länder von der Deckung ausgeschlossen, sind die zugehörigen Kürzel durchgestrichen. Überprüfen Sie vor Reisestart auch die Gültigkeitsdauer der Karte.

Unterwegs im fremden Auto

Wenn Sie in einem Auto verreisen, das nicht auf Sie ausgestellt ist, sollten Sie den Zusatz für das Führen fremder Fahrzeuge in Ihrer Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen haben. Beachten Sie zudem, dass bei einem Grenzübertritt eine Bewilligung zur Benutzung des Fahrzeuges erforderlich ist. Es genügt eine von der Fahrzeughalterin oder vom Fahrzeughalter unterzeichnete Erlaubniserklärung.

Helvetia wünscht Ihnen eine gute und sichere Fahrt!

 

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Wo immer Sie hinfahren – mit der Helvetia Autoversicherung ist Ihr Fahrzeug optimal geschützt.

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