Sowohl die Teilkasko- als auch die Vollkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Auto, die nicht durch die Haftpflichtversicherung einer Drittperson bezahlt werden.
Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten beispielsweise bei einem Marderschaden, Steinschlag oder Hagelschaden. Kurz gesagt, alle Schäden an Ihrem Auto, die nicht Sie selbst verursacht haben, sind in der Teilkaskoversicherung enthalten.
Der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko ist, dass mit dem Vollkaskoschutz auch Schäden versichert sind, die Sie selbst verursachen. Wenn Sie beispielsweise zu spät bremsen und mit dem Auto vor Ihnen zusammenstossen, werden die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz Ihres Autos nur von der Versicherung übernommen, wenn Sie eine Vollkaskoversicherung haben. Den Schaden am Fahrzeug des Anderen übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung.
Erfahren Sie, in welchen Fällen Sie mit der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung geschützt sind.
Für geleaste Fahrzeuge ist eine Vollkaskoversicherung meistens Pflicht. Wenn Sie ein neues Auto besitzen oder schlicht auf Nummer sicher gehen möchten, sind Sie mit einer Vollkaskoversicherung umfassend geschützt.
Für ein Auto, dass schon etwas in die Jahre gekommen ist und dessen Wert nicht mehr hoch ist, reicht gegebenenfalls auch ein Teilkaskoschutz. Dieser Entscheid ist jedoch von Ihren individuellen Bedürfnissen abhängig.