Die Faustregel fürs Reifenwechseln in unseren Breitengraden besagt, dass von Oktober bis Ostern Winterpneus angebracht sein sollten. Wintertaugliche Pneus schützen vor dem Rutschen auf schneebedeckten oder vereisten Fahrbahnen und reduzieren Zusammenstösse mit anderen Fahrzeugen. Die Regel sollte aber flexibel ausgelegt werden, denn natürlich sind Kälteeinbrüche auch nach Ostern möglich und wer in die Berge fährt, muss unabhängig von dieser Faustregel die Wetterbedingungen beachten.
Sommerreifen enthalten weniger Naturkautschuk und werden in kälteren Bedingungen steifer. Sie verlieren an Haftung und könnten somit beim Anfahren durchdrehen oder beim Bremsen rutschen. Deshalb ist es bei Temperaturen unter 8°C – auch ohne Schnee – empfehlenswert, sich mit Winterpneus auf die Strassen zu begeben. Auf schneebedeckten Fahrbahnen verdichtet das flache Laufflächenprofil der Sommerreifen den Schnee und sorgt für eine glattere und somit gefährliche Fahrbahn. Die tiefen Profilrillen der Winterreifen hingegen nehmen Schnee und Matsch auf und ermöglichen eine verbesserte Traktion. Berücksichtigten Sie dies bei der Wahl der passenden Bereifung.
Prüfen Sie die Profiltiefe. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 mm, aber es wird empfohlen, Winterreifen schon bei 4 mm und Sommerreifen bei 3 mm zu wechseln.
Wer bei winterlichen Strassenverhältnissen keine passenden Reifen aufgezogen hat und die Fahrweise nicht anpasst, muss sich unter Umständen eine sogenannte Grobfahrlässigkeit anrechnen lassen. Das kann dazu führen, dass die Versicherung die Leistungen kürzt oder gar verweigert.