Haben Sie Schutzsuchende aufgenommen oder planen Sie es? Danke für Ihre Solidarität. In diesem FAQ stellen wir Ihnen die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen zusammen und erklären wie Sie den kostenlosen Versicherungsschutz nutzen können.
Wir übernehmen für ukrainische Schutzsuchende befristet bis Wegfall des Schutzstatus auf Basis der sogenannten "Temporären-Schutz"-Richtlinie (Richtlinie 2011/55) oder bis zum Verlassen von Österreich prämienfrei Versicherungsschutz in der Privathaftpflicht- und/oder Haushaltsversicherung. Voraussetzung: Nennung Vor- und Nachname und Geburtsdatum der zu versichernden Personen. Versicherungsschutz gilt im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung ausschließlich für in Österreich eintretende Versicherungsfälle.
Unser Versicherungsnehmer oder die ukrainischen Schutzsuchenden können eine Privathaftpflicht- und/oder Haushaltsversicherung abschließen. Der Wegfall des Schutzstatus auf Basis der sogenannten "Temporären-Schutz"-Richtlinie (Richtlinie 2011/55) oder das Verlassen von Österreich ist uns zu melden.