Seit Juni 2014 gilt für die Schweiz das Abkommen mit den USA zum sogenannten «Foreign Account Tax Compliance Act» (FATCA), einem Teil der US-amerikanischen Steuergesetzgebung. Sie verlangt von ausländischen Finanzinstituten, dass sie den US-Steuerbehörden Informationen über Konten von in den USA steuerpflichtigen Personen weitergeben.
Dies hat direkte Auswirkungen auf Helvetia die keine neuen Verträge mehr abschliesst mit sogenannten «U.S. persons» gemäss FATCA. Bestehende Kunden, die dem Status einer «U.S. person» entsprechen, werden im Einklang mit dem schweizerischen FATCA-Umsetzungsgesetz jährlich der US-amerikanischen Steuerbehörde gemeldet.
Die Helvetia Schweiz ist ein bei der US-amerikanischen Steuerbehörde (Internal Revenue Service) registriertes Finanzunternehmen. Im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Registrierung hat die Helvetia Schweiz folgende Global Intermediary Identification Numbers (GIIN) erhalten:
Für die Schweiz ebenfalls zentral ist der globale Standard für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Neben der Schweiz haben sich fast 100 Staaten dazu verpflichtet, diesen Standard zu übernehmen und umzusetzen. Das schweizerische Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) tritt per 1. Januar 2017 in Kraft.
Ab Mitte 2018 muss Helvetia alle dem AIAG unterliegenden Kunden, die entsprechenden Vermögenswerte und die daraus resultierenden Einkünfte jährlich der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) melden. Die ESTV wiederum gibt diese Daten im Einklang mit dem AIAG an diejenigen ausländischen Steuerbehörden weiter, mit deren Staaten die Schweiz entsprechende Abkommen abgeschlossen hat.
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