Nehmen Ihre Sonnenstoren am Eigenheim in Folge eines Sturms oder eines Hagelschlags Schaden, so gilt das als Elementarschaden und die Kosten werden von der kantonalen Gebäudeversicherung übernommen. Beachten Sie allerdings: Starker Wind gilt erst ab einer Windgeschwindigkeit von 75 km/h als Sturm. Elementarschäden sind gesetzlich klar definiert und die Prämien und Selbstbehalte sind eindeutig geregelt. Was den Versicherungsumfang betrifft, so gelten die jeweiligen kantonalen Bestimmungen. Prüfen Sie diese genau. Denn nicht in allen Kantonen zählen die Sonnenstoren zu den versicherten Gebäudeteilen.
Wenn ein starker Gewitterregen die ausgezogenen Sonnenstoren mit Regenwasser füllt und sich dadurch aufgrund des Gewichts das Gestänge verbiegt oder aus der Wandhalterung reisst, handelt es sich – wie beim Wind mittlerer Stärke – ebenfalls nicht um einen Elementarschaden, der durch die kantonale Gebäudeversicherung gedeckt ist.
Für nicht durch den Kanton versicherte Gebäudeteile bietet Helvetia die Gebäudesachversicherung an. Mit diesem Rundum-Schutz gewinnen Sie finanzielle Sicherheit bei Schäden an Ihrem Eigenheim. Je nach Bedürfnis können Sie auch weitere Risiken wie Vandalismus, Schäden durch Nagetiere, Beschädigung Ihrer Photovoltaikanlage oder Erdbeben individuell miteinschliessen.
In jedem Fall ist die Mieterin oder der Mieter verpflichtet, die Gebäudeteile mit Sorgfalt zu behandeln und Schäden so gut es geht vorzubeugen. Dazu gehört auch das Einziehen der Sonnenstoren bei aufkommendem Sturm. Wenn es dennoch zu einem Schaden kommt, so sollten Sie diesen rasch bei der Vermieterin oder dem Vermieter melden.
Falls Sie als Mieterin oder Mieter selbst einen Sonnenschutz angebracht haben, so gehört dieser zu Ihrem Hausrat. Allfällige Schäden werden dann über Ihre Hausratversicherung abgewickelt.