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Ratgeber Privathaftpflicht: Reiten fremder Pferde

Versicherung für Reiter fremder Pferde

Das Wichtigste in Kürze
Bleiben Sie sattelfest und geniessen Sie sorglos den nächsten Ausritt mit dem Pflegepferd. Mit der Privathaftpflicht-Zusatzversicherung sind Sie als Reiter optimal versichert. Sie übernimmt Schäden an geliehener Ausrüstung, versichert den Ertragsausfall vom Pferdebesitzer und übernimmt die Tierarztkosten für das geliehene Pferd.

Warum ist eine Versicherung für Reiter von fremden Pferden sinnvoll?

Reiten gehört zu den Risikosportarten, denn Pferde können unberechenbar und schreckhaft sein. Jährlich gibt es mehrere tausend Reitunfälle. Dabei können nicht nur Sie als Reiter verletzt werden. Auch andere Personen, Tiere oder Gegenstände können Schaden nehmen oder das geliehene Pferd kann Verletzungen davontragen. Damit in letzterem Fall nicht Sie als Reiter für die Kosten aufkommen müssen, gibt es die Privathaftpflicht-Zusatzversicherung «Mieter, Entlehner und Reitschüler fremder Pferde».

Für wen eignet sich diese Versicherung?

Ob als Reitschüler, Reitbeteiligung oder bei vorübergehend gehaltenen Pflegepferden – die Privathaftpflicht-Zusatzversicherung «Mieter, Entlehner und Reitschüler fremder Pferde» lohnt sich für alle Reiterinnen und Reiter, die ein fremdes Pferd reiten. Als «fremd» gelten geliehene, gemietete, vorübergehend gehaltene oder im Auftrag gerittene Pferde.

Ohne Kleingedrucktes: Wann zahlt die Versicherung, wann nicht?

Wenn Sie mit einem fremden Pferd einen Unfall haben, zahlt Helvetia …

… die Tierarztkosten.


… die Entschädigung an den Besitzer, wenn das Pferd stirbt oder an Wert verliert.


… die Kosten für beschädigte Reit- und Fahrausrüstung.


… die Entschädigung für nachgewiesenen Ertragsausfall des Pferdebesitzers.

Die Versicherung zahlt nicht, wenn ...

… sich das geliehene Pferd bei der Teilnahme an Pferderennen, Springkonkurrenzen oder Fahrwettbewerben verletzt.


… sich das Pferd für mehr als vier Monate in Ihrer Obhut befindet.

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