Reiten gehört zu den Risikosportarten, denn Pferde können unberechenbar und schreckhaft sein. Jährlich gibt es mehrere tausend Reitunfälle. Dabei können nicht nur Sie als Reiter verletzt werden. Auch andere Personen, Tiere oder Gegenstände können Schaden nehmen oder das geliehene Pferd kann Verletzungen davontragen. Damit in letzterem Fall nicht Sie als Reiter für die Kosten aufkommen müssen, gibt es die Privathaftpflicht-Zusatzversicherung «Mieter, Entlehner und Reitschüler fremder Pferde».
Ob als Reitschüler, Reitbeteiligung oder bei vorübergehend gehaltenen Pflegepferden – die Privathaftpflicht-Zusatzversicherung «Mieter, Entlehner und Reitschüler fremder Pferde» lohnt sich für alle Reiterinnen und Reiter, die ein fremdes Pferd reiten. Als «fremd» gelten geliehene, gemietete, vorübergehend gehaltene oder im Auftrag gerittene Pferde.
… die Tierarztkosten.
… die Entschädigung an den Besitzer, wenn das Pferd stirbt oder an Wert verliert.
… die Kosten für beschädigte Reit- und Fahrausrüstung.
… die Entschädigung für nachgewiesenen Ertragsausfall des Pferdebesitzers.
… sich das geliehene Pferd bei der Teilnahme an Pferderennen, Springkonkurrenzen oder Fahrwettbewerben verletzt.
… sich das Pferd für mehr als vier Monate in Ihrer Obhut befindet.