Jedes Jahr werden in der Schweiz tonnenweise Feuerwerkskörper in den Himmel geschossen. Dabei verletzen sich jährlich durchschnittlich 250 Menschen – darin sind Kinder und Jugendliche noch nicht mit eingerechnet. Dazu kommen Sachschäden in der Höhe von fünf Millionen Franken, welche die Feststimmung trüben.
Um erst gar nicht in eine Schadenssituation zu geraten, treffen Sie folgende Präventions-Massnahmen:
Gerät trotz Vorsicht etwas in Brand oder entsteht ein Schaden, gilt im Normalfall: Wer das Feuerwerk entzündet, der haftet.
Mit einer Privathaftpflichtversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen, wenn Sie einer anderen Person oder deren Hab und Gut einen Schaden zufügen. Grundsätzlich sind Schäden von der Gebäude-, Auto-, Hausrat- oder Unfallversicherung der geschädigten Person gedeckt. Diese werden jedoch Regress auf die schadenverursachende Person nehmen. Als Folge bezahlt deren Haftpflichtversicherung die anfallenden Kosten und schützt sie so vor schwerwiegenden finanziellen Folgen. Daher gilt die Privathaftpflichtversicherung als eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen..
Wer die genannten Vorsichtsmassnahmen nicht einhält, läuft Gefahr, dass die Versicherung den Vorfall als grobfahrlässiges Verhalten einstuft und ihre Leistung kürzt. Verursacht man absichtlich einen Schaden, verweigert sie ihre Leistung komplett. Dies ist etwa der Fall, wenn jemand einen Feuerwerkskörper gezielt auf ein Gebäude oder eine Person abschiesst.