Auf der Suche nach einem Film stiess Nathalie A., Kundin von Coop Rechtsschutz, auf eine deutsche Streaming Plattform. Hier musste sie sich registrieren, um streamen zu können. In der Vorfreude auf den Film übersah sie allerdings den kleingedruckten Hinweis auf der ersten Seite: «5 Tage kostenlos testen. Danach 19,99 € pro Monat (Laufzeit 12 Monate)». Einige Tage später erhielt sie per E-Mail eine Rechnung für ein Jahresabonnement. Kosten: 239.88 Euro. Dabei hatte Nathalie nie die Absicht, den Dienst für ein Jahr zu abonnieren. Beim genauen Durchlesen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website des Anbieters findet sie den Grund für die Rechnung: «Wenn Sie Ihr Abonnement während der kostenfreien Testphase nicht abbestellen, wird Ihr Account automatisch auf einen Premium-Account mit einer Laufzeit von einem Jahr umgestellt», schreibt dieser.
Der Anbieter weist in den Geschäftsbedingungen auf die Kosten hin, allerdings in ungenügender Form. Die sogenannte «Button-Lösung» ist eine gesetzliche Regelung zur Erhöhung der Transparenz im Onlinehandel bei kostenpflichtigen Mehrwertdienstleistungen. Sie schreibt vor, dass sich der Preis entweder gut sichtbar auf dem Button zur Annahme des Angebots oder in unmittelbarer Nähe davon befinden muss. Im Falle von Nathalie stand der Preis oberhalb des Formulars, aber nicht neben dem Button. Ausserdem wurde auf der zweiten Seite des Registrierungsformulars gar nicht mehr auf die kostenpflichtige Leistung verwiesen. Es ist daher verständlich, dass Nathalie die Information bezüglich Kostenpflicht übersehen hat. Wenn der Preis nur in den AGB versteckt ist, kommt zudem gar kein Vertrag zustande. Und ohne vertragliche Grundlage ist auch nichts geschuldet. Die Kundin von Coop Rechtsschutz muss die Rechnung daher auch nicht bezahlen.
In dieser Situation sollte Nathalie nun dem Absender der Rechnung mitteilen, dass der Vertrag nicht gültig zustande gekommen ist und dass sie die Rechnung daher nicht bezahlen wird. Auf weitere Korrespondenz braucht sie nicht zu reagieren. Falls Nathalie eine Betreibung erhält, sollte sie innert zehn Tagen Rechtsvorschlag erheben. Der Ball liegt dann beim Rechnungssteller und er müsste die Rechtsöffnung beantragen. Da dies mit Kosten verbunden ist und es schwierig für ihn wird, die Rechtmässigkeit für die Forderung zu beweisen, wird er erfahrungsgemäss weitere Schritte unterlassen.