Mit einem Testament sind Sie sicher, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne verteilt wird. Sie schaffen damit eine solide Basis für eine einvernehmliche Teilung Ihrer Hinterlassenschaft. Klare Anweisungen führen insbesondere bei komplexen Verhältnissen zu einer Vereinfachung. Ohne letztwillige Verfügung greift die gesetzliche Erbfolge.
Bei der Erstellung des Testaments sind gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen. Die Pflichtteile Ihres Nachlasses werden den gesetzlichen Erben zugesprochen. Über alles, was darüber hinausgeht, können Sie frei verfügen.
Um Ihr Testament rechtsbindend zu verfassen, müssen Sie volljährig und urteilsfähig sein. Bei komplexen Verhältnissen und wenn Sie Vermögen, Liegenschaften oder andere Wertgegenstände besitzen, schafft das Testament Klarheit. Sie können auch Dinge, die Ihnen persönlich wichtig sind, im Testament regeln.
Das Testament muss komplett handschriftlich verfasst und mit Datum, Ort und Unterschrift versehen sein, oder Sie verfassen Ihr Testament mit Ihrem Notar. Pflichtteile und gesetzliche Vorgaben müssen stets eingehalten werden.
Sie haben zwei Möglichkeiten, das Testament den Vorschriften entsprechend zu erstellen. Ihr Testament können Sie handschriftlich verfassen. Das von Ihnen handschriftlich abgefasste Dokument muss zwingend Datum, Ort und Ihre Unterschrift tragen. Die andere Möglichkeit ist die notarielle Beurkundung Ihres Testaments.
Der Erbvertrag ist nebst dem Testament eine weitere Form der Verfügung im Falle des Todes. Er wird im Gegensatz zum Testament zwischen dem Erblasser und den Erben vereinbart. Es können somit Pflichtteile umgangen werden, Voraussetzung ist die Zustimmung der Erben. Der Erbvertrag muss zwingend notariell beurkundet werden. Er kann nur in allseitigem Einverständnis verfasst und abgeändert werden.
Bewahren Sie das Testament an einem einfach auffindbaren Ort auf und informieren Sie Angehörige oder eine andere Vertrauensperson über diesen Ort. Die Behörden benötigen zwingend das Originaldokument.