In Ihrem Konkubinatsvertrag halten Sie sowohl finanzielle wie auch alltägliche Themen in Ihrer Partnerschaft ohne Trauschein fest. Sie möchten Ihre Lebensgemeinschaft solid regeln, doch für das Zusammenleben unverheirateter Paare gibt es kaum gesetzliche Vorschriften und Schutz. Sie möchten aber für sich eine verlässliche Basis schaffen.
In Ihrem Konkubinatsvertrag regeln Sie die Themen des Zusammenlebens in Ihrer Partnerschaft ohne Trauschein. Der Konkubinatsvertrag beinhaltet Regelungen zu finanziellen Aspekten und zu einer allfälligen späteren Trennung. Hierbei gilt es sowohl Vermögenswerte, Lebenshaltungskosten wie auch Eigentumswerte zu klären. Es ist ratsam, ergänzend den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung zu verfassen.
Es ist ratsam, den Konkubinatsvertrag zu erstellen, wenn ein Paar ohne Trauschein längerfristig die gemeinsame Zukunft plant. Vor allem wenn Kinder erwartet werden, empfiehlt sich eine schriftliche Regelung.
Der Konkubinatsvertrag ist nicht im Gesetz verankert und verlangt daher keine klaren Vorschriften. Wir raten Ihnen zu einer schriftlichen Vereinbarung. Sofern darin keine erbrechtlichen Themen behandelt werden, muss der Konkubinatsvertrag nicht notariell beurkundet werden.
Möchten Sie Ihren erstellten Konkubinatsvertrag mit einer neutralen Person besprechen um nochmals sicherzugehen, dass Ihre Wünsche korrekt verfasst sind?
Legen Sie gemeinsam fest, wie Sie die Themen des Alltags regeln möchten. Falls Sie umfassendere Informationen zum Konkubinatsvertrag oder zu den festzuhaltenden Punkten wünschen, empfehlen wir Ihnen die Informationen der Schweizer Behörden.