Schäden am Fahrzeug durch Aufbrechen oder Einschlagen von Scheiben sind über eine Teilkaskoversicherung abgedeckt. Der Diebstahl von Reisegepäck kann bei vielen Gesellschaften über die Autoversicherung mit einer Zusatzdeckung «Persönliche Effekten» zur Kaskoversicherung mitversichert werden. Bei Helvetia ist in der Grunddeckung Teilkasko ein Wert von 2000 Franken mitversichert. Zu beachten ist allerdings, dass die Deckung nur gilt, wenn das Fahrzeug abgeschlossen war. Zudem werden meistens Wertsachen, Bild- oder Tonträger, IT-Hardware (wie Laptops) und Handys/Navigationssysteme vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Ja, diese Möglichkeit gibt es über die Hausratversicherung oder über eine Reisegepäckversicherung. Wertgegenstände wie Schmuck, Musikinstrumente oder auch Informatikgeräte können auch über spezielle Wertsachen- oder Gerätversicherungen gegen Diebstahl versichert werden. Allerdings sind auch hier gewisse Ausschlüsse von Gegenständen zu beachten, wie zum Beispiel Urkunden und Dokumente oder Gegenstände mit Kunst- oder Sammlerwert.
Wichtig ist, jeden Diebstahl unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen und einen Polizeirapport erstellen zu lassen.
Ja, wenn ein grobfahrlässiges Verhalten vorliegt – zum Beispiel wenn der Versicherte das Fahrzeug nicht abgeschlossen hat oder den Schlüssel stecken liess. Allerdings kann bei vielen Gesellschaften durch den Einschluss der Zusatzversicherung «Grobfahrlässigkeitsverzicht» die Leistungskürzung verhindert werden.
Für die Schäden am Fahrzeug haftet in der Regel die mit dem Mietvertrag abgeschlossene Kaskoversicherung. Für das Reisegepäck besteht allerdings keine Deckung über die Autoversicherung, da es nur im eigenen Auto versichert ist. In diesem Fall ist der Versicherungsschutz über die Hausratversicherung (Zusatzversicherung Diebstahl auswärts) oder über eine separate Reisegepäckversicherung vorzunehmen. Der Vorteil dieser Versicherungsart ist, dass die Gegenstände dann nicht nur im Auto versichert sind, sondern beispielsweise auch im Hotel oder in anderen Transportmitteln wie Zug, Mietwagen, Flugzeug, usw.
Das Fahrzeug wenn möglich in Garagen, auf bewachten Parkplätzen oder in belebten Gegenden abstellen und keine Gegenstände sichtbar im Auto deponieren. Auf jeden Fall Wertgegenstände wie Schmuck, Laptops, Handys oder Bargeld nie im parkierten Fahrzeug zurücklassen.
Grundsätzlich kann ein Diebstahl überall passieren. Vorsicht geboten ist auf jeden Fall auf abgelegenen und unbewachten Parkplätzen oder gewissen Risikozonen in Grossstädten. Statistisch gesehen ist das Diebstahlrisiko in Grossstädten und in südlichen oder östlichen Ländern Europas erhöht, was oft auch mit der wirtschaftlichen Situation in den entsprechenden Ländern zu tun hat.
Bei neuen und höherpreisigen Fahrzeugen sind solche heute teilweise schon standardmässig als Zubehör eingebaut. Bei sehr teuren Fahrzeugen kann sich der Einbau einer Alarmanlage lohnen oder wird von den Versicherern sogar verlangt, um allenfalls eine Diebstahlortung sicherzustellen. Eine Prämienverbilligung ist damit in der Regel zwar nicht verbunden; Der Einbau der Alarmanlage kann aber als Folge haben, dass zum Beispiel kein Selbstbehalt bei Diebstahl im Ausland oder ausserhalb einer gesicherten Garage fällig wird, sofern ein solcher in der Police vereinbart wurde.