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  • Mit dem eigenen E-Trottinett sicher unterwegs

    28.07.2020 | Esin Ezer und Sandra Biraghi
    Mit Strom angetriebene Trottinette, auch E-Scooter genannt, sind sehr beliebt. Nach einer «Zwangspause» seit März werden in vielen Städten die elektrischen Tretroller wieder zum Selbstverleih angeboten. Wenn Sie den Kauf eines eigenen E-Trottinetts in Betracht ziehen, finden Sie hier Tipps, was Sie dazu beachten müssen.
Elektroroller_Bild_AEM

Mit dem eigenen E-Trottinett sicher unterwegs

28.07.2020 | Esin Ezer und Sandra Biraghi
Elektroroller_Bild_AEM
Mit Strom angetriebene Trottinette, auch E-Scooter genannt, sind sehr beliebt. Nach einer «Zwangspause» seit März werden in vielen Städten die elektrischen Tretroller wieder zum Selbstverleih angeboten. Wenn Sie den Kauf eines eigenen E-Trottinetts in Betracht ziehen, finden Sie hier Tipps, was Sie dazu beachten müssen.

Wer sich gerne flink durch die Innenstadt bewegt, liebt sie: Mit dem E-Trottinett ist man deutlich schneller als zu Fuss, sie benötigen keinen Parkplatz und können in vielen Städten einfach und flexibel über eine App gemietet werden. Verleihfirmen haben einen richtigen Boom erlebt. Dieser ist in den letzten Monaten durch die verordneten Ladenschliessungen zwar etwas ins Stocken geraten, inzwischen stehen die E-Trottinette aber an den meisten Orten wieder bereit. Wer nicht gerade eine Verleihfirma in der Nähe hat oder lieber mit seinem eigenen Modell unterwegs ist, schafft sich selber eines an.

Zwei Kategorien, verschiedene Regeln

In der Schweiz zugelassene E-Tretroller werden je nach Leistung in die Kategorie der Leicht-Motorfahrräder (bis 20 km/h) oder Motorfahrräder (30 km/h) unterteilt. Diese schnelleren E-Trottinette benötigen im Gegensatz zu den gängigeren eine Typengenehmigung, eine Strassenzulassung sowie ein gelbes Kontrollschild. Die Typengenehmigung wird normalerweise vom Hersteller oder Importeur beantragt und beim Kauf übergeben. Sollte dies nicht der Fall sein, kann sie beim Strassenverkehrsamt angefordert werden.

Haftung bei Unfall

Erstmals hat das Bundesamt für Strassen ASTRA für das Jahr 2019 Unfälle mit E-Tretrollern erfasst. Zusammen mit den Unfallzahlen von traditionellen Trottinetten ohne Motor ergibt das eine verletzte Person pro Tag in der Schweiz. Daher die Versicherung nicht vergessen! Für Halter eines eigenen wie auch für Fahrer gemieteter E-Trottinette gilt: Sie benötigen eine eigene Privathaftpflichtversicherung. Verursachen Sie einen Unfall, sind Schäden an Dritten über diese gedeckt. Wer mit schnelleren E-Trottinetten mit Strassengenehmigung unterwegs ist, ist über das Kontrollschild versichert. Wichtig: Bei einem Unfall im Strassenverkehr mit einem nicht zugelassenen E-Scooter können die Leistungen der Privathaftpflicht gekürzt werden oder gar ausfallen.

Zusatzversicherung gegen Diebstahl

Ebenfalls für beide gilt: Bei Schäden oder einem Diebstahl des E-Scooters im eigenen Heim übernimmt die Hausratversicherung die entstandenen Kosten. Vorausgesetzt, die Versicherungssumme über den ganzen Hausrat ist ausreichend. Unterwegs benötigen Sie die Zusatzversicherung «einfacher Diebstahl auswärts», damit Ihnen nach einem Diebstahl die Kosten für den Ersatz übernommen werden.

Nicht auf dem Trottoir fahren!

E-Trottinette bis 20 km/h sind bezüglich Verkehrsregeln den Fahrrädern und den «langsamen» E-Bikes gleichgestellt. Mit den Tretrollern darf also nicht auf dem Trottoir gefahren werden, und in der Innenstadt gilt: Fahren in der Fussgängerzone im Schritttempo ist erlaubt, wenn der Zusatz «Velofahren gestattet» signalisiert ist. Informieren Sie sich über die Vorschriften bezüglich Verkehrsregeln, Zulassung und Betrieb auf der Website des ASTRA.

Ob Sie sich für ein gängiges oder schnelleres E-Trottinett entscheiden: Wenn Sie die Regeln kennen und sich richtig versichern, können Sie sich sorglos mit Ihrem eigenen Trendgefährt bewegen. So lange die Stromversorgung sichergestellt ist.

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