… Sie mit dem Auto vor Ihnen zusammenstossen und dabei das andere Fahrzeug beschädigen. (Haftpflicht)
… Sie durch ein Unwetter einen Hagelschaden an Ihrem Auto erleiden. (Teilkasko)
… Ihr Fahrzeug gestohlen wird. (Teilkasko)
… Sie versehentlich eine Mauer oder einen Pfosten touchieren. (Vollkasko)
… Sie eine Panne haben. (Assistance)
… Sie Ihr Fahrzeug absichtlich beschädigen.
… Sie einen Schadenfall bei einem Rennen, einer Rallye oder ähnlichen Wettfahrten verursachen.
… Sie ohne Führerschein oder mit einem nicht eingelösten Auto einen Schaden verursachen.
Die Autoversicherung wechseln geht ganz einfach und ist in folgenden Fällen möglich:
— Bei Vertragsablauf unter Einhaltung der Kündigungsfrist
— Wenn Sie ein neues Auto kaufen
— Bei einem Halterwechsel
— Wenn Ihre Versicherung die Prämie auf das nächste Jahr erhöht
— Nach einem Schadenfall
Ihr neues Auto müssen Sie auf dem Strassenverkehrsamt einlösen. Dazu benötigen Sie einen Versicherungsnachweis, der belegt, dass Sie eine Haftpflichtversicherung besitzen.
Ihren Versicherungsnachweis können Sie schnell und einfach online bestellen.
Ja, wenn Sie für Ihren Zweitwagen ein eigenes Nummernschild einlösen möchten, benötigen Sie auch eine separate Versicherung. Alternativ können Sie Ihr Zweitauto mit einem Wechselnummernschild einlösen. So können Sie beide Fahrzeuge abwechselnd benutzen und geniessen Versicherungsschutz für beide Fahrzeuge über einen einzigen Vertrag.
Für die Eröffnung eines Wechselschilds benötigen Sie einen Versicherungsnachweis. Diesen können Sie schnell und einfach online bestellen.
In einigen Ländern in Europa müssen Sie bei der Einreise nachweisen, dass Sie eine Haftpflichtversicherung besitzen. Dazu benötigen Sie die internationale Versicherungskarte – auch bekannt als Grüne Karte. Sie dient als Bestätigung, dass eine Haftpflichtversicherung besteht, und kann einfach online bestellt werden.
Wenn Sie umziehen, müssen Sie auch Ihr Auto ummelden.
Umzug innerhalb des gleichen Kantons: Eine kurze Info ans Strassenverkehrsamt mit Ihrer neuen Adresse reicht. Die Adresse wird dann im Fahrzeugausweis angepasst.
Umzug in einen anderen Kanton: Innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug müssen Sie Ihr Auto beim zuständigen Strassenverkehrsamt des neuen Wohnorts anmelden. Dazu benötigen Sie: