Beim Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum gewähren Finanzinstitute in der Regel 80% der Kauf- oder Bausumme als Hypothek. 20% tragen Käuferinnen und Käufer aus eigenen Mitteln bei. Wer also einmal ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufen will, kommt nicht umhin, Eigenkapital aufzubauen.
Die Säule 3a ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, Kapital für den Hauskauf aufzubauen und gleichzeitig Steuern zu sparen. Banken und Versicherungen bieten passende Produkte an, oft in Kombination mit Wertschriftenanlagen. Sparen bei einer Versicherung hat den Vorteil, dass dank Prämienbefreiung der Sparvorgang auch dann weiterläuft, wenn Sie erwerbsunfähig werden. So erreichen Sie Ihr Sparziel sicher. Und ändern sich die Pläne hinsichtlich Immobilienkauf, ist Ihr Geld mit Blick auf die Altersvorsorge bestens investiert.
Ein Teil der Eigenmittel darf beim Hauskauf aus der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) stammen. Deshalb lohnen sich beim Sparen für die eigene Immobilie auch freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse, zumal diese ebenfalls steuerlich begünstigt werden. Zu berücksichtigen sind allerdings Eigenmittelanforderungen, Sperrfrist und Steuern:
Generell will die Finanzierung mit Pensionskassenguthaben gut überlegt sein. Sprechen Sie bei der Kreditvergabe unbedingt die Möglichkeit der Verpfändung an. Und prüfen Sie mit einer Fachperson die Absicherung im Todesfall und bei Erwerbsunfähigkeit sowie die Folgen bei der Pensionierung.
Nicht immer lässt sich ein Eigenheim aus eigener Kraft finanzieren – oft ergänzen Schenkungen oder ein Erbvorbezug das Ersparte. Manchmal werden Immobilien auch innerhalb der Familie weitergegeben, etwa wenn ein junges Paar das Elternhaus übernimmt. In jedem Fall lohnt es sich, früh das Gespräch in der Familie zu suchen und Bedürfnisse offen anzusprechen.
Auch mit einer Schenkung können Eltern ihre Kinder beim Hauskauf unterstützen. Im Unterschied zum Erbvorbezug muss diese bei ihrem Tod nicht ausgeglichen werden, wenn die Schenkenden die Ausgleichungspflicht gegenüber den anderen Erben aufheben. Sie müssen dies in ihrem Testament festhalten. Klären Sie ausserdem die Höhe der Schenkungssteuer ab.
Verkaufen Eltern ihr Haus unter seinem Verkehrswert an ihre Kinder, spricht man von einer gemischten Schenkung. Achtung: Diese ist im Erbfall mit einer Ausgleichspflicht verbunden. Denn die Differenz zwischen Verkaufspreis und Verkehrswert gilt als Erbvorbezug.