Gute, lang haltbare Jahrgänge solle man erst mal für ein paar Jahre im Keller vergessen, heisst ein gut gemeinter Rat von Weinkennern. Nicht vergessen sollte man teuren Wein aber, wenn es um die Versicherung geht. Wein ist in der Hausratversicherung eingeschlossen. Daher ist es wichtig, dass in der Versicherungssumme der Hausratversicherung auch der Wert der Weinsammlung berücksichtigt ist. Die Hausratversicherung deckt Feuer-, Wasser- oder Diebstahlschäden. Wer ein Inventar führt, dies aktuell hält und es mit Fotografien ergänzt, ist im Schadenfall bestens gerüstet.
Da Wein nicht in die Wertsachenversicherung fällt, ist immer nur sein offizieller Marktwert versichert, und nicht der Liebhaber- oder Sammlerwert – selbst wenn dieser Wert viel höher liegen kann.
Bei einem erlesenen Weinsortiment kann aber noch mehr geschehen, als in der einfachen Hausratversicherung abgedeckt ist. Beispielsweise, wenn die schöne Flasche aus der Hand rutscht oder das Weingestell zusammenbricht. Für solche Schäden ist es ratsam, den Zusatz «all risks» abzuschliessen. Nicht versicherte Gefahren bleiben Temperaturschwankungen, Witterungs- und Lichteinflüsse sowie Alterung, Abnützung und innerer Verderb.
Gut zu wissen: Wenn einer Drittperson ein Missgeschick in Ihrem Weinkeller passiert, hat diese beziehungsweise deren Haftpflichtversicherung den Schaden zu verantworten.
Die Qualität und der daraus resultierende Preis des Weins liegt im Ermessen des Verbrauchers und des Herstellers und wird nicht durch die Versicherung geprüft. Auch ein nebenberuflicher Weinbauer muss für seine Produktion und ein kleines Lager die Summe der Hausratversicherung entsprechend anpassen.