Gerade jetzt, während Sie diese Zeilen lesen, könnte irgendwo in der Schweiz die Erde beben – aber auch erst morgen, in zwanzig, dreissig oder hundert Jahren. Ein schweres Erdbeben kommt in unserem Land zum Glück selten vor; im Fall der Fälle sind Schäden aber existenzbedrohend. Viele Hausbesitzerinnen und -besitzer sind nicht ausreichend abgesichert. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Immobilie optimal gegen Erdbeben versichern können.
Die Gefährdung durch Erdbeben in der Schweiz liegt im europäischen Vergleich auf mittlerem Niveau. Erdbeben gelten in der Schweiz als die Naturgefahr mit dem grössten Schadenpotenzial, weil sich Erdstösse weder verlässlich vorhersagen noch verhindern lassen. Die Forschung kann aber darstellen, welche Regionen wie stark und häufig betroffen sind.
500-800 Erdbeben
500-800 Erdbeben
So oft schüttelt in der Schweiz pro Jahr die Erde. Jedoch sind nur 10-15 dieser Beben spürbar – jene mit einer Magnitude über 2.5.
500-800 Erdbeben
500-800 Erdbeben
So oft schüttelt in der Schweiz pro Jahr die Erde. Jedoch sind nur 10-15 dieser Beben spürbar – jene mit einer Magnitude über 2.5.
Erhöhte Gefahr in gewissen Regionen
Erhöhte Gefahr in gewissen Regionen
In allen Gebieten der Schweiz können Erdbeben auftreten. Das Wallis sowie die Regionen Basel, St. Galler Rheintal, Berner Oberland, Engadin sowie Teile der Innerschweiz gelten jedoch als besonders gefährdet.
Erhöhte Gefahr in gewissen Regionen
Erhöhte Gefahr in gewissen Regionen
In allen Gebieten der Schweiz können Erdbeben auftreten. Das Wallis sowie die Regionen Basel, St. Galler Rheintal, Berner Oberland, Engadin sowie Teile der Innerschweiz gelten jedoch als besonders gefährdet.
Kleine und mittlere Schäden
Kleine und mittlere Schäden
Expertinnen und Experten sprechen ab einer Magnitude von 5 von Erdbeben, die Gebäude- und Sachschäden im kleinen oder mittleren Ausmass verursachen, beispielsweise Risse in der Fassade.
Kleine und mittlere Schäden
Kleine und mittlere Schäden
Expertinnen und Experten sprechen ab einer Magnitude von 5 von Erdbeben, die Gebäude- und Sachschäden im kleinen oder mittleren Ausmass verursachen, beispielsweise Risse in der Fassade.
Wahrscheinlichkeit, dass ein Beben ab einer Magnitude von 5 im Zeitraum von 50 Jahren auftritt:
Wahrscheinlichkeit, dass ein Beben ab einer Magnitude von 5 im Zeitraum von 50 Jahren auftritt:
Magnitude 5.5: 80%
Magnitude 6: 40%
Wahrscheinlichkeit, dass ein Beben ab einer Magnitude von 5 im Zeitraum von 50 Jahren auftritt:
Wahrscheinlichkeit, dass ein Beben ab einer Magnitude von 5 im Zeitraum von 50 Jahren auftritt:
Magnitude 5.5: 80%
Magnitude 6: 40%
Zerstörerische Ereignisse
Zerstörerische Ereignisse
Wenn die Schweiz von einem Erdbeben der Stärke 7.0 heimgesucht wird, gilt dies als zerstörerisches Ereignis mit grossen Sachschäden, auch an Gebäuden mit soliden Bauwerken. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies in 50 Jahren einmal passiert, liegt bei 5 Prozent.
Zerstörerische Ereignisse
Zerstörerische Ereignisse
Wenn die Schweiz von einem Erdbeben der Stärke 7.0 heimgesucht wird, gilt dies als zerstörerisches Ereignis mit grossen Sachschäden, auch an Gebäuden mit soliden Bauwerken. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies in 50 Jahren einmal passiert, liegt bei 5 Prozent.
Die Fakten zeigen: Risiken durch Erdbeben sind beträchtlich. Man könnte meinen, dass die Immobilien in der Schweiz entsprechend geschützt sind. Dem ist nicht so. Eine flächendeckende Erdbebenversicherung gilt als die grosse Versicherungslücke in der Schweiz. Eine Auslegeordnung:
Viele Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer meinen, dass Schäden durch Erdbeben von der obligatorischen Gebäudeversicherung finanziert werden.
Viele Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer meinen, dass Schäden durch Erdbeben von der obligatorischen Gebäudeversicherung finanziert werden.
Diese versichern aber lediglich Feuer- und Elementarschäden (Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch). Eine Ausnahme bildet die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich, die einen Fonds im Umfang von einer Milliarden Franken für Erdstösse zurückstellt.
Viele Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer meinen, dass Schäden durch Erdbeben von der obligatorischen Gebäudeversicherung finanziert werden.
Viele Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer meinen, dass Schäden durch Erdbeben von der obligatorischen Gebäudeversicherung finanziert werden.
Diese versichern aber lediglich Feuer- und Elementarschäden (Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch). Eine Ausnahme bildet die GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich, die einen Fonds im Umfang von einer Milliarden Franken für Erdstösse zurückstellt.
In 17 der Schweizer Kantonen existiert eine obligatorische kantonale Gebäudeversicherung.
In 17 der Schweizer Kantonen existiert eine obligatorische kantonale Gebäudeversicherung.
Diese haben den «Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung» ins Leben gerufen, der bei starken Beben zwei Milliarden Franken bereitstellt.
In 17 der Schweizer Kantonen existiert eine obligatorische kantonale Gebäudeversicherung.
In 17 der Schweizer Kantonen existiert eine obligatorische kantonale Gebäudeversicherung.
Diese haben den «Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung» ins Leben gerufen, der bei starken Beben zwei Milliarden Franken bereitstellt.
Ob die beschränkte Versicherungslösung im Kanton Zürich oder der Schweizerische Erdbebenpool: Beide Lösungen gelten nicht als umfassende, echte Versicherungen.
Ob die beschränkte Versicherungslösung im Kanton Zürich oder der Schweizerische Erdbebenpool: Beide Lösungen gelten nicht als umfassende, echte Versicherungen.
Dies weil keine vertragliche Leistungspflicht besteht und Zahlungen erst bei starken Beben von der Intensität VII auf der MSK-Skala erfolgen. Bei mittelstarken Erdbeben gibt es keine Absicherung. Zudem: Ist der Gesamtschaden höher als die bereitgestellte Summe, werden die Leistungen pro Gebäude anteilsmässig gekürzt.
Ob die beschränkte Versicherungslösung im Kanton Zürich oder der Schweizerische Erdbebenpool: Beide Lösungen gelten nicht als umfassende, echte Versicherungen.
Ob die beschränkte Versicherungslösung im Kanton Zürich oder der Schweizerische Erdbebenpool: Beide Lösungen gelten nicht als umfassende, echte Versicherungen.
Dies weil keine vertragliche Leistungspflicht besteht und Zahlungen erst bei starken Beben von der Intensität VII auf der MSK-Skala erfolgen. Bei mittelstarken Erdbeben gibt es keine Absicherung. Zudem: Ist der Gesamtschaden höher als die bereitgestellte Summe, werden die Leistungen pro Gebäude anteilsmässig gekürzt.
Beiden Lösungen können gemeinsam nur drei Milliarden Franken zur Verfügung stellen.
Beiden Lösungen können gemeinsam nur drei Milliarden Franken zur Verfügung stellen.
Der Wert aller Immobilien in der Schweiz wird aber auf rund zwei bis drei Billionen geschätzt. Es zeigt sich deutlich: Die Finanzkraft des Fonds und Pools würden nicht ausreichen, Schäden aufgrund von zerstörerischen Erdbeben zu finanzieren, selbst wenn nur Teile der Schweiz betroffen sind.
Beiden Lösungen können gemeinsam nur drei Milliarden Franken zur Verfügung stellen.
Beiden Lösungen können gemeinsam nur drei Milliarden Franken zur Verfügung stellen.
Der Wert aller Immobilien in der Schweiz wird aber auf rund zwei bis drei Billionen geschätzt. Es zeigt sich deutlich: Die Finanzkraft des Fonds und Pools würden nicht ausreichen, Schäden aufgrund von zerstörerischen Erdbeben zu finanzieren, selbst wenn nur Teile der Schweiz betroffen sind.
Folgende Kantone sind nicht Teil der Erdbebenpoollösungen, da sie keine kantonale Gebäudeversicherung haben oder sich nicht am Pool beteiligen:
Folgende Kantone sind nicht Teil der Erdbebenpoollösungen, da sie keine kantonale Gebäudeversicherung haben oder sich nicht am Pool beteiligen:
Bern, Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden. Wer ein Haus in diesen Regionen besitzt und keine Erdbebenversicherung abschliesst, trägt sämtliche Kosten, die durch ein Erdbeben entstehen, selbst.
Folgende Kantone sind nicht Teil der Erdbebenpoollösungen, da sie keine kantonale Gebäudeversicherung haben oder sich nicht am Pool beteiligen:
Folgende Kantone sind nicht Teil der Erdbebenpoollösungen, da sie keine kantonale Gebäudeversicherung haben oder sich nicht am Pool beteiligen:
Bern, Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden. Wer ein Haus in diesen Regionen besitzt und keine Erdbebenversicherung abschliesst, trägt sämtliche Kosten, die durch ein Erdbeben entstehen, selbst.
Wie kann ich eine Erdbebenversicherung abschliessen?
Helvetia bietet eine Erdbebenversicherung für Gebäude an, mit denen sich Private und Unternehmen absichern können. Ihre persönlichen Gegenstände können Sie mit einem Zusatz in Ihrer Hausratversicherung gegen die Folgen von Erdbeben absichern.
Warum ist eine Erdbebenversicherung in der Schweiz sinnvoll?
Schätzungen gehen davon aus, dass lediglich 15 % der Schweizer Immobilien aktuell gegen Erdbeben versichert sind.
Die Gefahr von mittleren Erdbeben mit Gebäude- und Sachschäden tritt alle 50 Jahre mit einer Wahrscheinlichkeit von 40-80 % auf – und ist damit ein allgegenwärtiges Risiko.
Schwere Erdbeben kommen seltener vor; im Fall der Fälle wäre aber die finanzielle Existenz von vielen bedroht, denn rund 40-50 % des Vermögens eines Schweizer Haushalts ist in der Immobilie gebunden. Ohne eigene Versicherung ist die Refinanzierung nicht garantiert.
Unsere Empfehlung In den allermeisten Fällen ist eine Erdbebenversicherung sinnvoll und existenzsichernd. Überprüfen Sie zusammen mit einer Expertin oder einem Experten, ob dies auch bei Ihrem Gebäude der Fall ist – verschiedene Faktoren wie die Region oder die Art des Gebäudes haben Einfluss auf den Entscheid und die Prämie. Wenn Sie keine Erdbebenversicherung abschliessen, sollten Sie sich des Risikos bewusst sein, das Sie eingehen.
Helvetia Gebäudeversicherung.Eigenheim umfassend absichern.
Das Risiko eines Erdbebens ist beträchtlich, das Schadenausmass riesig. Sichern Sie sich jetzt mit der Helvetia Erdbebenversicherung ab.
Obligatorische Erdbebenversicherung: auch ein Thema in der Politik
Seit rund zwanzig Jahren wird versucht, eine schweizweite Erdbebenversicherung zu schaffen. Die bisherigen politischen Vorstösse sind aber allesamt gescheitert. Aktuell wird über ein neues Modell, das der Eventualverpflichtung, diskutiert. Das Gesetz würde Immobilienbesitzerinnen und -besitzer verpflichten, im Falle eines Erdbebens mit Schäden einen bestimmten Prozentsatz des Versicherungswerts ihres Gebäudes als Einmalprämie in ein gemeinschaftliches Gefäss einzubringen, welches dann entstandene Schäden finanziert. Es ist abzuwarten, wie sich diese Situation politisch weiterentwickelt. Unabhängig davon empfiehlt Helvetia, sich mit dem Erdbebenrisiko auseinanderzusetzen und je nach Umständen eine Versicherung abzuschliessen – unabhängig von der politischen Situation und deren Entwicklung.
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