Folgende Kantone sind nicht Teil der Erdbebenpoollösungen, da sie keine kantonale Gebäudeversicherung haben oder sich nicht am Pool beteiligen:
Bern, Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden. Wer ein Haus in diesen Regionen besitzt und keine Erdbebenversicherung abschliesst, trägt sämtliche Kosten, die durch ein Erdbeben entstehen, selbst.