Die Schweiz hat per 1. Januar die Gesetze bezüglich Drohnen von der Europäischen Union übernommen. Die wohl wichtigste Änderung ist die Registrationspflicht für Pilotinnen und Piloten. Ausgenommen davon sind Personen mit Drohnen unter 250 Gramm, die keine Personendaten erfassen können, also keine Kamera, Sensoren oder Mikrofone verbaut haben. Zudem müssen alle Pilotinnen und Piloten mit Drohnen ab 250 Gramm eine kostenlose Schulung und Online-Prüfung absolvieren.
Doch die Vorschriften sind nicht für alle Fluggeräte gleich. Die wichtigsten Kategorien gemäss dem Bundesamt für Zivilluftfahrt in der Übersicht:
Wer sich nicht an die Vorschriften hält, kommt mit dem Gesetz in Konflikt und riskiert, dass Versicherungen im Schadenfall Leistungen kürzen oder verweigern. Die vorgestellten Regeln beziehen sich auf die Schweiz. Sollten Sie Ihre Drohne im Ausland fliegen, gelten oftmals andere Vorschriften. Entsprechend empfiehlt Helvetia, die Situation betreffend Zulassung und Bewilligung vorgängig zu prüfen.
Weitere Fragen und Antworten zum Thema finden Sie in den FAQ vom Bund.