In der Hausratversicherung sind alle Ihre persönlichen Gegenstände vor Einbruch, Beraubung und einfachem Diebstahl zu Hause geschützt.
Wird bei Ihnen daheim eingebrochen – mit oder ohne Gewaltanwendung – werden Ihnen die gestohlenen Sachen zum Neuwert ersetzt. Zusätzlich werden allfällige Reparaturkosten für zerschlagene Fenster und aufgebrochene Türen übernommen.
Auch unterwegs sind Ihre persönlichen Sachen mit der Hausratversicherung geschützt, wenn Ihnen diese unter Anwendung von Gewalt («Beraubung») entwendet werden. Die gestohlenen Gegenstände werden Ihnen ebenfalls zum Neuwert ersetzt.