In der Schweiz unterstehen alle Ehepaare automatisch dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Sofern Sie zu einem anderen Güterstand – der Gütergemeinschaft oder der Gütertrennung – wechseln möchten, so ist es zwingend, einen Ehevertrag abzuschliessen. Zudem kann im Ehevertrag für den Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung geregelt werden, dass die gesamte Errungenschaft im Falle des Todes eines Ehepartners an den Überlebenden geht. Für diese im Ehevertrag geregelte Begünstigung ist die Einwilligung der gemeinsamen Kinder nicht notwendig.
Es kann im Ehevertrag kein Unterhaltsverzicht geregelt werden. Dies ist in der Schweiz nicht zulässig.
Der Ehevertrag kann sowohl vor wie auch nach der Heirat abgeschlossen werden.
Der Ehevertrag bedarf der notariellen Beurkundung.
Wenden Sie sich an Ihren Notar.