Worauf Sie hinsichtlich Versicherung achten müssen, wenn Sie selbst ein Wohnmobil mieten, erfahren Sie in unserem Blog.
Falls Sie Ihren Camper unentgeltlich ausleihen, gelten auch Ihre Versicherungen, die Sie abgeschlossen haben. Für den Selbstbehalt und den allfälligen Bonusverlust haftet die Person, die den Schaden verursacht hat. Sobald Sie Ihr Wohnmobil vermieten und folglich Geld dafür verlangen, gelten andere Regelungen. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung, ob und unter welchen Bedingungen die Kosten übernommen werden. Falls Sie den Camper über Sharing-Plattformen vermieten, ist meist eine Versicherung inbegriffen. Lesen Sie die Bedingungen vor der Vermietung genau durch.
In der Sendung Geld geben Experten von Helvetia Auskunft zum Thema:
Auf TVO am 02.04.2024 mit Christof Schwarber, Generalagent Helvetia Rheintal
Auf Tele 1 05.04.2024 mit Stefan Kälin, Hauptagent Helvetia Einsiedeln
Auf Tele M1 05.04.2024 mit Oliver Allemann, Hauptagent Helvetia Langenthal
Unsere Kundenberaterinnen und -berater geben Einblick in eine Auswahl häufig diskutierter Fragen. Stellen auch Sie uns Ihre Frage. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Deborah L. (28), Dübendorf
Die Versicherung für Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen bei Helvetia gilt – mit wenigen Ausnahmen – auch in den übrigen Ländern Europas sowie in den aussereuropäischen Mittelmeerrandstaaten und auf den Mittelmeerinselstaaten. Auch die Assistance Versicherung für Motorfahrzeuge gilt ausserhalb der Schweiz.
Ausnahmen: Ihre Versicherung für das Wohnmobil oder den Wohnwagen gilt nicht in Russland, Weissrussland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Israel und im Iran. Auf dem Gebiet des Kosovos gilt die Versicherung nicht für die Haftpflicht.
Alessandra Bildstein
Kundenberaterin
Nathalie M. (36), Grenchen
Wenn Sie mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen unterwegs sind, führen Sie meist viele und auch wertvolle Gegenstände wie Drohnen, Kameras oder Laptops mit sich. Damit diese versichert sind, integrieren Sie einen Zusatz in Ihrer Hausratversicherung.
Philippe Casal
Kundenberater
Luc K. (29), Rapperswil-Jona
Sie können für Ihren feststehenden Wohnwagen eine Teilkaskoversicherung abschliessen, damit dieser gegen Diebstahl, Überschwemmung, Sturm- oder Hagelschäden versichert ist. Denken Sie auch daran, den Hausrat in Ihrem Wohnwagen zu versichern.
Céline Bürgin
Kundenberaterin
Deborah L. (28), Dübendorf
Die Versicherung für Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen bei Helvetia gilt – mit wenigen Ausnahmen – auch in den übrigen Ländern Europas sowie in den aussereuropäischen Mittelmeerrandstaaten und auf den Mittelmeerinselstaaten. Auch die Assistance Versicherung für Motorfahrzeuge gilt ausserhalb der Schweiz.
Ausnahmen: Ihre Versicherung für das Wohnmobil oder den Wohnwagen gilt nicht in Russland, Weissrussland, Georgien, Armenien, Aserbaidschan, Kasachstan, Israel und im Iran. Auf dem Gebiet des Kosovos gilt die Versicherung nicht für die Haftpflicht.
Alessandra Bildstein
Kundenberaterin
Nathalie M. (36), Grenchen
Wenn Sie mit dem Wohnmobil oder Wohnwagen unterwegs sind, führen Sie meist viele und auch wertvolle Gegenstände wie Drohnen, Kameras oder Laptops mit sich. Damit diese versichert sind, integrieren Sie einen Zusatz in Ihrer Hausratversicherung.
Philippe Casal
Kundenberater
Luc K. (29), Rapperswil-Jona
Sie können für Ihren feststehenden Wohnwagen eine Teilkaskoversicherung abschliessen, damit dieser gegen Diebstahl, Überschwemmung, Sturm- oder Hagelschäden versichert ist. Denken Sie auch daran, den Hausrat in Ihrem Wohnwagen zu versichern.
Céline Bürgin
Kundenberaterin