Ist ein Radweg klar signalisiert, verpflichtet er Velofahrer:innen und auch E-Bike-Fahrer:innen zur Nutzung. Entscheidend ist die Signalisation vor Ort: Ist der Radweg von der Strasse baulich getrennt und explizit mit «Radweg» gekennzeichnet, steht er ausschliesslich Radfahrern zur Verfügung. Solche Wege müssen Sie auch als Rennvelofahrer benutzen. Es gibt aber auch Wege, die mit dem Signal «Fussweg» und dem Zusatz «Radfahrer gestattet» oder gar ohne spezielle Signalisation gekennzeichnet sind. Bei diesen Wegen besteht für Velofahrer keine Benutzungspflicht.