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  • Ladestation bei Miete und Stockwerkeigentum

    12.10.2021 | Simon Gantner
    Eine Ladestation zu Hause bietet viel Komfort. Wer im Mietverhältnis oder Stockwerkeigentum wohnt, kann darüber aber nicht alleine entscheiden. Erfahren Sie wie es mit der Anschaffung klappt und wie Sie die Kostenbeteiligung am besten lösen.
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Ladestation bei Miete und Stockwerkeigentum

12.10.2021 | Simon Gantner
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Eine Ladestation zu Hause bietet viel Komfort. Wer im Mietverhältnis oder Stockwerkeigentum wohnt, kann darüber aber nicht alleine entscheiden. Erfahren Sie wie es mit der Anschaffung klappt und wie Sie die Kostenbeteiligung am besten lösen.

Ladestation für Mieter:innen

Wer bezahlt die Ladestation?

Als erstes sollten Sie Ihre Vermieterin, ihren Vermieter oder Ihre Verwaltung fragen, ob Sie eine eigene Wallbox aufstellen dürfen. Bekommen Sie grünes Licht, müssen die Kosten geklärt werden. Im besten Fall zahlt die Verwaltung alle Ausgaben. Oder sie rechnet die Kosten in den Mietzins mit ein. Meistens jedoch muss sich der betroffene Mieter oder die Mieterin an den Kosten beteiligen oder sogar die komplette Ladestation bezahlen. Sprechen Sie das Thema Kosten also unbedingt vorgängig an. Klären Sie dabei ebenfalls die Frage einer allfälligen Versicherung der Ladestation.

Im Idealfall möchten mehrere Mieterinnen und Mieter die Ladestation gemeinsam nutzen. Dann ist es sinnvoll, die Anschaffungskosten aufzuteilen. Klären Sie daher den Bedarf in Ihrer Nachbarschaft ab.

Wegzug: Was passiert mit der Ladestation?

Haben Sie sich als Mieterin oder Mieter finanziell an einer Station beteiligt oder diese komplett bezahlt, muss bei Ihrem Wegzug geklärt werden, was mit der Ladestation passiert. Die Vermieterin oder der Vermieter kann zum Beispiel den kompletten Rückbau verlangen. Soll die Ladestation nach dem Auszug in der Liegenschaft verbleiben, haben Sie Anspruch auf eine Mehrwertentschädigung. Sprechen Sie das Thema also frühzeitig an, wenn Sie einen Umzug planen.

Ladestation im Stockwerkeigentum

Die Eigentümerschaft entscheidet

Liegenschaften im Stockwerkeigentum verfügen meist über eine gemeinsame Garage. Wer dort eine eigene Ladestation errichten möchte, benötigt die Zustimmung der Eigentümerversammlung. Möglicherweise stehen Sie mit dem Bedürfnis nicht allein da und es kann ein Gesamtkonzept für die Liegenschaft erarbeitet werden.

Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer kennen meist die Regeln zur Beschlussfassung: Eine Massnahme wird als notwendig, nützlich oder luxuriös bewertet und braucht – abhängig davon – unterschiedliche Stimmenmehrheiten. Das Nachrüsten einer Ladestation gilt sicher als nützlich, jedoch nicht als notwendige bauliche Massnahme.

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