Liegenschaften im Stockwerkeigentum verfügen meist über eine gemeinsame Garage. Wer dort eine eigene Ladestation errichten möchte, benötigt die Zustimmung der Eigentümerversammlung. Möglicherweise stehen Sie mit dem Bedürfnis nicht allein da und es kann ein Gesamtkonzept für die Liegenschaft erarbeitet werden.
Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer kennen meist die Regeln zur Beschlussfassung: Eine Massnahme wird als notwendig, nützlich oder luxuriös bewertet und braucht – abhängig davon – unterschiedliche Stimmenmehrheiten. Das Nachrüsten einer Ladestation gilt sicher als nützlich, jedoch nicht als notwendige bauliche Massnahme.