Budgetieren Sie Massnahmen, um Ihre Immobilie ins rechte Licht zu rücken. Frisch gestrichene Wände und ein gepflegter Garten etwa machen einen guten Eindruck. Auch ein aussagekräftiges Dossier mit Fotos und Grundbuchauszug ist Pflicht. Denken Sie zudem an die Kosten für die Inserate.
Makler:innen kennen den Immobilienmarkt und die aktuellen Preise. Und sie nehmen Ihnen viel Aufwand ab. Sie schätzen Ihr Haus, erstellen die Verkaufsdokumentation, organisieren Besichtigungen oder klären rechtliche Fragen für Sie. Dafür verlangen Makler:innen eine Provision. Üblich sind 2-3% des Verkaufspreises. Je nach Kanton können die Provisionen variieren. Gut zu wissen: Sie können die Maklergebühr bei der Grundstückgewinnsteuer abziehen.
In diversen Kantonen wird eine Handänderungssteuer fällig, wenn eine Immobilie von einer Person auf eine andere übergeht. Mancherorts bezahlt die Käuferschaft, mancherorts wird sie geteilt.
Die Grundstückgewinnsteuer fällt an, wenn Sie Ihr Haus mit Gewinn verkaufen. Wertvermehrende Investitionen, Maklergebühren, Handänderungssteuer und Kosten für Inserate und Notar dürfen Sie vom Gewinn abziehen. Die Grundstückgewinnsteuer variiert von Kanton zu Kanton. Fast überall hängt der Steuersatz davon ab, wie lange Sie Ihr Haus besitzen. Informieren Sie sich frühzeitig.
Kaufverträge für Häuser und Wohnungen müssen beurkundet werden. Für diese Dienstleistung verlangen Notariate eine Gebühr. Bei dieser gibt es grosse Unterschiede zwischen den Kantonen.
Die Grundbuchgebühren tragen Sie in der Regel gemeinsam mit der Käuferschaft. Die Details halten Sie im Kaufvertrag fest.