Wenn Sie in einer bereits versicherten Wertsachenkategorie wie Uhren und Schmuck oder Kunst eine käufliche Neuanschaffung tätigen, bieten wir Ihnen vorsorglich für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Kaufdatum einen Versicherungsschutz bis zu CHF 50'000. Wird Ihnen beispielsweise in den Ferien Ihre neu gekaufte Uhr gestohlen, ohne dass Sie diese bereits versichern konnten, kommen wir dennoch für den Schaden auf.
… ein Einbrecher sich an Ihren Kunstgegenständen bedient.
… Sie unterwegs Ihre Uhr verlieren.
… Ihr Instrument bei einem Rohrbruch beschädigt wird.
… Ihre Sammlung bei einem Brand zerstört wird.
… Ihre Schmucksachen aus einem nicht abgeschlossenen Fahrzeug gestohlen werden.
… die Beschädigung auf natürliche Abnutzung zurückzuführen ist.
… Ihr kostbarer Flügel von der Umzugsfirma beschädigt wird. In solchen Fällen haftet die Umzugsfirma.