Die aktuelle Wohntraumstudie von Helvetia und MoneyPark zeigt, dass mehr als die Hälfte der Immobilienbesitzerinnen und -besitzer in den nächsten zwei Jahren Investitionen in ihr Eigenheim planen. Rund ein Viertel von ihnen beabsichtigt, in eine Solaranlage zu investieren. Obwohl es Jahrzehnte dauert, bis sich eine Photovoltaikanlage durch die Stromproduktion amortisiert, kann sich die Investition durch kluge Finanzierung und Nutzung von Vorsorgegeldern sowie staatlichen Fördergeldern und Steuerersparnissen viel früher lohnen.
Vorsorgegelder, beispielsweise aus der Pensionskasse oder der dritten Säule, können alle fünf Jahre für Wohneigentum bezogen werden – auch für eine Photovoltaikanlage. Allerdings gibt es bei Pensionskassen gewisse Auflagen, wie etwa einen Mindestvorbezug. Eine Vorabklärung ist deshalb ratsam. Zudem führt der Bezug zu einer Kapitalleistungssteuer. Um diese zu vermeiden und gleichzeitig die Hypothekarzinsen steuerlich geltend zu machen, kann eine Verpfändung der Vorsorgegelder mit gleichzeitiger Erhöhung der Hypothek eine sinnvolle Alternative sein. Dadurch bleibt das Vorsorgeguthaben in der Pensionskasse respektive in der dritten Säule und wird dort weiterhin steuerfrei verzinst.
Die Installation einer Solaranlage gilt als besonders attraktiv, da sie steuerlich als werterhaltende Investition gilt und zum Abzug gebracht werden kann. Gleichzeitig steigert sie den Immobilienwert um den Investitionsbetrag. Dadurch resultiert automatisch eine geringere Belehnung und schafft Spielraum für eine Hypothekarerhöhung, sofern die Tragbarkeit gegeben ist. Angesichts der allgemeinen Immobilienpreissteigerungen der letzten Jahre ist es oft nicht nötig, auf Vorsorgegelder zurückzugreifen, um die Hypothek aufzustocken.
Nehmen wir an, die Kosten für Solaranlage und Batterie betragen rund CHF 45'000. Staatliche Förderbeiträge können etwa CHF 5'000 ausmachen. Zusätzlich lässt sich die Investition steuerlich absetzen, was eine einmalige Steuerersparnis in ähnlicher Höhe bringt. Somit ist bereits ein Viertel der Investitionskosten amortisiert. Die höheren Hypothekarkosten von etwa CHF 1'000 pro Jahr werden durch Steuerabzüge, Einspeisevergütungen für nicht selbst genutzten Strom und eingesparte Stromkosten mehr als ausgeglichen.