Wenn Sie vor dem 01.07.2022 eine eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, können Sie diese wie bisher weiterbestehen lassen. Dann ändert sich nichts für Sie. In der Folge leben Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft, es gibt aber relevante Unterschiede zur Ehe.
Die eingetragene Partnerschaft basiert auf der vermögensrechtlichen Basis der Gütertrennung. Die Vermögen der Partner sind somit strikte getrennt. Sofern sich einer der Partner der Haushaltsführung verschreibt und beruflich kürzertritt, gibt es keinen Ausgleich und es könnte zu Ungerechtigkeiten kommen. Um sich gegenseitig im Falle von Tod oder Trennung abzusichern, können Sie einen Vermögensvertrag erstellen.
Der Vermögensvertrag kann sowohl vor wie auch nach der Eintragung der Partnerschaft abgeschlossen werden.
Der Vermögensvertrag bedarf der öffentlichen Beurkundung durch einen Notar.
Wenden Sie sich an Ihren Notar.