… Ihr Boot durch ein Unwetter beschädigt wird. (Teilkasko)
… Sie mit Ihrem Boot im Hafen ein anderes Boot oder einen Steg beschädigen. (Haftpflicht)
… Sie mit Ihrem Boot verunfallen und Sie sich dabei verletzen. (Unfallversicherung)
… Ihr Boot in Seenot gerät und gerettet werden muss. (Teilkasko)
… Sie aus Versehen die Hafenmauer touchieren und dabei Ihr Boot beschädigen. (Vollkasko)
… Ihr Boot oder Teile davon, gestohlen werden. (Teilkasko)
… Sie an Wettfahrten teilnehmen und einen Schaden verursachen.
… Sie Ihr Fahrzeug absichtlich beschädigen.
… Sie ohne Bootsführerschein oder mit einem nicht eingelösten Boot einen Schaden verursachen.
Ob telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder bei uns auf der Agentur – vereinbaren Sie jetzt schnell und einfach Ihren Beratungstermin. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ihr Boot ist das ganze Jahr über im Wasser und am Land geschützt. Beim Abschluss Ihres Vertrags können Sie selbst wählen, in welchen Gewässern der Schutz gültig sein soll.
Geltungsbereich A: umfasst europäische Binnengewässer
Geltungsbereich B umfasst zusätzlich:
Geltungsbereich C: umfasst alle Gewässer weltweit
Wenn das versicherte Boot den Halter wechselt, wird der bestehende Vertrag automatisch an den neuen Halter übertragen, wenn:
Wenn Sie Ihr Boot im Ausland immatrikulieren oder ein Flaggschein lösen, endet der Vertrag automatisch nach 30 Tagen. Von dieser Regel ausgenommen ist das Fürstentum Liechtenstein.
Sie können Ihre Bootsversicherung in folgenden Fällen wechseln oder kündigen:
— Bei Vertragsablauf unter Einhaltung der Kündigungsfrist
— Wenn Sie ein neues Boot kaufen
— Bei einem Halterwechsel
— Wenn Ihre Versicherung die Prämie auf das nächste Jahr erhöht
— Nach einem Schadenfall
Wenn Sie ein neues Boot kaufen, müssen Sie Ihr Boot auf dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt einlösen. Dazu benötigen Sie einen Versicherungsnachweis.
Um diesen zu bestellen, melden Sie sich einfach via Kontaktformular bei uns.