Bei Abstimmungen gilt grundsätzlich das Kopfstimmprinzip. Das heisst, dass jede Eigentümerin oder jeder Eigentümer eine Stimme hat – unabhängig davon, wie viele Einheiten sie besitzen oder wie gross ihr Anteil an der Wertquote ist. Falls im Reglement keine anderen Vorschriften festgehalten sind, ist das absolute Mehr erforderlich. Werden bei einer Abstimmung alle formellen Erfordernisse eingehalten, muss der Entscheid von allen Mitgliedern der Stockwerkeigentümerschaft akzeptiert werden.
Ein Entscheid kann nur angefochten werden, wenn eine Reglements- oder eine Gesetzesverletzung vorliegt. Klageberechtigt sind Stockwerkeigentümer:innen, die dem Beschluss nicht zugestimmt haben. Die Anfechtungsklage muss innert Monatsfrist, seit Kenntnisnahme des Beschlusses, beim zuständigen Gericht eingereicht werden.