Ein Generalunternehmer übernimmt die vollständige Verantwortung für die Bauausführung. Sie sind somit von der Koordination und der damit verbundenen Verantwortung befreit. Allerdings geben Sie auch Ihren Einfluss auf die Arbeitsausführung und die Auswahl der Subunternehmen ab.
Sie haben sich für einen Generalunternehmer entscheiden? Dann gilt es einen Generalunternehmer-Werkvertrag abzuschliessen. Achten Sie auf die Regelung betreffend Abtretung der Mängelrechte. Manche Generalunternehmer schliessen im Vertrag die Mängelhaftung des Generalunternehmers aus. Dann ist es im Schadenfall an Ihnen, die notwendigen Abklärungen vorzunehmen und Ihre Ansprüche fristgerecht gegenüber dem Subunternehmen durchzusetzen. Dies ist oft aufwendig und kostspielig und Erfolg ist nicht garantiert. Aus diesem Grund raten wir, nicht gänzlich auf die Haftung des Generalunternehmers zu verzichten.