Familienzuwachs oder eine Stelle in einem anderen Kanton sind nur zwei Gründe für den Erwerb eines neuen Eigenheims. Wer bereits eine Liegenschaft besitzt, will meist den Erlös aus deren Verkauf ins neue Zuhause investieren. Doch dazu muss das Timing stimmen: Die Tragbarkeit für zwei Liegenschaften ist oft nicht gegeben, und die verkaufende Partei wartet nur selten, bis die Interessenten ihrerseits ihre Liegenschaft verkauft haben. So kaufen denn rund 50% der Personen, die bereits eine Liegenschaft besitzen, ihr neues Wunschobjekt nicht, weil das Timing nicht passt.
Die gute Nachricht: Banken unterstützen in diesem Fall meist mit Zwischenfinanzierungen beim Hauskauf. Dabei ermöglichen sie temporär Kredite von bis 90% des Werts einer Liegenschaft. Das Geld aus der Zwischenfinanzierung ist dann als Eigenmittel fürs neue Zuhause verfügbar – bis das alte verkauft ist. Zwischenfinanzierungen sind zeitlich begrenzt: Banken verlangen, dass die erste Liegenschaft innerhalb einer bestimmten Frist verkauft sein muss. In dieser Situation leisten Immobilienmakler wertvolle Dienste: Sie bewerten das Objekt, stellen den Kontakt zu Interessenten her und übernehmen Besichtigungstermine. Der Verkauf wird schnell und professionell abgewickelt, sodass der rechtzeitigen Rückzahlung nichts im Weg steht.
Nach dem Verkauf des ersten Eigenheims wird die Gesamtschuld wieder reduziert. Dabei ist es wichtig, dass die Zwischenfinanzierung eine flexible Rückzahlung zulässt. Neben unbefristeten Hypotheken sind auch Festhypotheken mit vertraglich vereinbarter, ausserordentlicher Amortisation eine Option. Besteht auf dem bisherigen Eigenheim noch eine Festhypothek, lässt sich diese vom alten aufs neue Zuhause umschreiben. Auch dazu wird zuerst eine unbefristete Hypothek – oft in Form einer SARON-Hypothek – abgeschlossen. Diese wird beim Verkauf der ersten Liegenschaft zurückbezahlt, während die Festhypothek "mitzügelt".
Der Umzug ins neue Eigenheim ist der richtige Moment, um Versicherungsschutz und Vorsorgeleistungen zu prüfen. Zudem fallen bei Kauf und Verkauf Steuern und Gebühren an. Diese variieren je nach Kanton, sollten beim Planen aber unbedingt berücksichtigt werden: