Auch nach der Ablehnung der Reform «BVG 21» können Unternehmen die Personalvorsorge über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinaus verbessern und sich damit im Arbeitsmarkt gut positionieren. Das steigert nicht nur die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeberin. Auch die Belegschaft profitiert von deutlich besseren und über das gesetzliche Minimum hinausgehenden Leistungen ihrer Pensionskasse. Im Stiftungsrat der Pensionskassen sind sowohl Arbeitgebende wie auch Arbeitnehmende vertreten. Beste Voraussetzungen also, um gemeinsam individuelle und sinnvolle Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen. Lesen Sie mehr dazu in den «Helvetia – News zur 2. Säule 2025» unter Produkte und Leistungen.
Die wichtigsten Kennzahlen und Grenzbeträge der ersten, zweiten und dritten Säule unseres Sozialversicherungssystems ändern sich per 1. Januar 2025. Eine entsprechende Übersicht finden Sie in den «Helvetia – News zur 2. Säule 2025» unter Markt und Sozialversicherungen.
Im Sommer 2024 hat der Bundesrat die Eckwerte zur Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente präsentiert. Vorgesehen ist, dass die zusätzliche AHV-Rente einmal jährlich im Dezember ausbezahlt wird, erstmals im Jahr 2026. Das Thema liegt nun beim Parlament, welches darüber befinden wird.
Für viele Arbeitnehmende ist das persönliche Altersguthaben bei ihrer Pensionskasse ihr grösster Vermögenswert. Da lohnt es sich, hin und wieder einen Blick darauf zu werfen. Den Versicherten der Helvetia Sammelstiftungen steht der aktuelle Vorsorgeausweis neu auf myHelvetia zur Verfügung. Sie können dort wichtige Ereignisse wie einen freiwilligen Einkauf simulieren und sich mit der Online-Vorsorgeanalyse mehr Klarheit über ihre finanzielle Zukunft verschaffen. Weitere Informationen dazu in den «Helvetia – News zur 2. Säule 2025» unter Services.
Ergänzend zur AHV und den Leistungen der Pensionskasse ist die Säule 3a ein wichtiges Vorsorgeinstrument. Nicht immer ist es aber möglich, den Maximalbeitrag zu leisten, es können Lücken entstehen. Solche Lücken, die ab 2025 entstehen, können erstmals im Jahr 2026 geschlossen werden. Die entsprechende Verordnung dazu tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Lesen Sie mehr zu den Rahmenbedingungen für einen rückwirkenden Einkauf in die Säule 3a in der aktuellen «Helvetia – News zur 2. Säule» unter Markt und Sozialversicherungen und im Ratgeber «Säule 3a. Die gebundene Vorsorge.».