Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) regelt in Art. 66 UVG, welche Betriebsarten obligatorisch bei der Suva versichert werden müssen. Dazu gehören beispielsweise Unternehmen im Bau-, Transport- oder Industriewesen.
Ob telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder bei uns auf der Agentur – vereinbaren Sie jetzt schnell und einfach Ihren Beratungstermin. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Alle Arbeitnehmende gem. Art.1 UVG, sind obligatorisch unfallversichert.
Personen, die im Durchschnitt mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind auch gegen Nichtberufsunfälle versichert.
Für Selbstständigerwerbende existiert zwar keine obligatorische Versicherungspflicht, eine Unfallversicherung wird jedoch empfohlen.
Der Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle endet 31 Tage, nachdem der Anspruch auf mindestens 50 % des Lohnes erlischt. Mit einer Abredeversicherung kann der Versicherungsschutz aber um weitere sechs Monate verlängert werden.