Ob am Arbeitsplatz oder in der Freizeit – Unfälle passieren. Mit der Helvetia Unfallversicherung sind Sie und Ihre Mitarbeitenden gegen wirtschaftliche Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten versichert.
Umfassender Schutz für Sie und Ihre Mitarbeitenden
Online Lohndeklarationen über Helvetia Web-direct oder Swissdec-ELM
Als Arbeitgeber:in sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre Arbeitnehmenden gegen die finanziellen Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten zu versichern. Die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG garantiert Ihren Arbeitnehmenden und Ihnen selbst ein Mindestmass an Leistungen. Zur Schliessung von Leistungslücken empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer UVG-Zusatzversicherung.
Obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG
Betriebe, die nicht SUVA unterstellt sind, können bei Helvetia die obligatorische Unfallversicherung gemäss UVG abschliessen.
Helvetia übernimmt:
Heilungskosten und Pflegeleistungen, z.B. für Medikamente, medizinische Behandlungen oder Hauspflege
Spitalaufenthalte in der Allgemeinen Abteilung
Das Taggeld ab dem 3. Tag, bei voller Arbeitsunfähigkeit 80% des versicherten Lohns bis zum UVG-Maximallohn
Integritätsentschädigung: Kapitalleistung, wenn die körperliche oder geistige Integrität nach einem Unfall dauerhaft und erheblich geschädigt ist
Invalidenrente
Hinterlassenenrente
Gut zu wissen
Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) regelt in Art. 66 UVG, welche Betriebsarten obligatorisch bei der Suva versichert werden müssen. Dazu gehören beispielsweise Unternehmen im Bau-, Transport- oder Industriewesen.
UVG-Zusatzversicherung
Schützt Ihre Mitarbeitenden über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus. Für alle Firmen abschliessbar.
Helvetia übernimmt:
Spitalaufenthalte in halbprivater oder privater Abteilung, weltweit
Taggeldleistung ab dem ersten Tag
Integritätsentschädigung zur finanziellen Absicherung bei bleibenden Schäden
Todesfallkapital für Angehörige
Lohnnachgenuss im Todesfall
Online & in Ihrer Nähe.Jetzt Beratung anfordern.
Ob telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder bei uns auf der Agentur – vereinbaren Sie jetzt schnell und einfach Ihren Beratungstermin. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Wir bieten flexible Versicherungslösungen mit minimalem administrativem Aufwand und schneller online Schadenmeldung.
Einfach, sicher & schnell
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Wir bieten flexible Versicherungslösungen mit minimalem administrativem Aufwand und schneller online Schadenmeldung.
Ihre Fragen. Unsere Antworten.
Wer ist versichert?
Alle Arbeitnehmende gem. Art.1 UVG, sind obligatorisch unfallversichert.
Personen, die im Durchschnitt mindestens 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind auch gegen Nichtberufsunfälle versichert.
Benötigen Selbständigerwerbende eine Unfallversicherung gemäss UVG?
Für Selbstständigerwerbende existiert zwar keine obligatorische Versicherungspflicht, eine Unfallversicherung wird jedoch empfohlen.
Wie sind Arbeitnehmende nach einer Kündigung oder bei unbezahltem Urlaub versichert?
Der Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle endet 31 Tage, nachdem der Anspruch auf mindestens 50 % des Lohnes erlischt. Mit einer Abredeversicherung kann der Versicherungsschutz aber um weitere sechs Monate verlängert werden.