Eine Kautionsversicherung sichert das Risiko ab, dass der Versicherungsnehmer Konkurs geht. Dabei entsteht immer ein Dreiecksgeschäft zwischen:
Der Begünstigte fordert vom Versicherungsnehmer eine Sicherheit in Form einer Bürgschaft oder Garantie. Ansonsten kann er Zahlungen oder Leistungen einbehalten. Die Versicherungsgesellschaft bürgt für den Versicherungsnehmer.
Die Kautionsversicherung eignet sich für Unternehmen, die Sicherheiten in Form einer Bürgschaft oder Garantie erbringen, um Zahlungen oder Leistungen zu erhalten. Helvetia bietet je nach Bedürfnis des Versicherungsnehmers unterschiedliche Kautionen und Garantien an.
Der Versicherungsnehmer zahlt die Prämie. Bei unbefristeten Verträgen zahlt dieser jährlich im Voraus. Bei einer befristeten Bürgschaft bzw. Garantie zahlt er für die gesamte Dauer im Voraus.
Helvetia steht bei ausbleibender Miete als Solidarbürge für die Mietforderung des Vermieters ein. Vorteil für den Versicherungsnehmer (Mieter): Er muss seine Liquidität nicht mit einem Sperrkonto belasten.
Transportunternehmen, welche regelmässig die Schweizer Grenze überqueren, erledigen ihre Zollabfertigung bargeldlos über ein Konto der eidgenössischen Oberzolldirektion. Dafür müssen sie jedoch eine Zollkaution hinterlegen oder eine entsprechende Bürgschaft vorweisen. Helvetia übernimmt als Bürge Solidarbürgschaften für Zollverbindlichkeiten gegenüber der Oberzolldirektion.
Weitere Kautionen sind möglich, etwa für Kiesabbau, Abfallentsorgung im Ausland etc.