Ob telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder bei uns auf der Agentur – vereinbaren Sie jetzt schnell und einfach Ihren Beratungstermin. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Kommt ein neues Fahrzeug zu Ihrer Flotte hinzu müssen Sie dieses beim Strassenverkehrsamt einlösen. Dazu benötigen Sie einen Versicherungsnachweis, der belegt, dass Sie eine Haftpflichtversicherung besitzen. Eine zusätzliche Info an Helvetia benötigt es nicht. Ihr neues Fahrzeug wird automatisch im Vertrag ergänzt und ist ab der Einlösung mitversichert.
Das gleiche gilt für eine Stilllegung. Auch hier benötigt es keine separate Info an uns. Ihr Vertrag wird automatisch aktualisiert.
Dadurch sparen Sie administrativen Aufwand und Ihr Versicherungsvertrag ist jederzeit aktuell.
Helvetia bietet für leichte und für schwere Motorfahrzeuge einen umfassenden Pannendienst in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein an. Dank unserem Partner Medicall AG verfügen wir über ein hervorragendes schweizweites Netzwerk für Abschleppservices, Transporte und Notreparaturen.
Nein, Sie dürfen die Garage frei wählen. Helvetia bietet aber die Möglichkeit, das Fahrzeug in Partnergaragen reparieren zu lassen. Sie profitieren dabei von attraktiven Zusatzdienstleistungen wie z.B. Hol- und Bringservice, Garantieleistungen und Selbstbehaltsreduktionen.
Die Flottenversicherung schützt Sie in der Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein, in den Staaten Europas sowie den aussereuropäischen Mittelmeerrandstaaten und den Mittelmeerinselstaaten.
Zu Beginn jedes Versicherungsjahres erhebt Helvetia eine Vorausprämie für das jeweilige Versicherungsjahr. Die Mehr- und Minderprämien, die sich im Laufe des Versicherungsjahres durch Fahrzeugmutationen ergeben, werden für alle Fahrzeuge zusammen im 1. Quartal des Folgejahres abgerechnet.