Ein Versicherungsnachweis bestätigt den Behörden, dass Sie eine Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug besitzen – diese ist in der Schweiz obligatorisch.
Für die Erstellung der Versicherungsnachweise benötigen wir kurz vor Vertragsbeginn eine aktuelle Fahrzeugliste. Bitte senden Sie diese per E-Mail Ihre zuständige Fachperson. Anschliessend senden wir den Nachweis direkt an das zuständige Strassenverkehrsamt. Sie erhalten gleichzeitig eine Nachweiskopie von uns.
Nachdem das Strassenverkehrsamt den Versicherungsnachweis erhalten hat, können Ihre Fahrzeuge zugelassen werden. Sie erhalten anschliessend den Fahrzeugausweis, in dem Ihre Versicherungsgesellschaft eingetragen ist.
Sobald das Strassenverkehrsamt die Einlösung Ihres Fahrzeugs bestätigt, erstellen wir Ihre Versicherungspolice und stellen Ihnen diese zu.
Kommt ein neues Fahrzeug zu Ihrer Flotte hinzu, müssen Sie dieses beim Strassenverkehrsamt einlösen. Dazu benötigen Sie einen Versicherungsnachweis, der belegt, dass Sie eine Haftpflichtversicherung besitzen. Den Nachweis für diese Einlösung dürfen Sie direkt per E-Mail bestellen. Eine zusätzliche Info an Helvetia benötigt es nicht. Ihr neues Fahrzeug wird automatisch im Vertrag ergänzt und ist ab der Einlösung mitversichert.
Das gleiche gilt für eine Stilllegung. Auch hier benötigt es keine separate Info an uns. Ihr Vertrag wird automatisch aktualisiert.
Dadurch sparen Sie administrativen Aufwand und Ihr Versicherungsvertrag ist jederzeit aktuell.
Steigende Ersatzteilkosten, Inflation und Lieferengpässe erfordern eine proaktive Herangehensweise. Während moderne Fahrassistenzsysteme Unfälle verhindern können, erhöhen sie gleichzeitig die Reparaturkosten. Daher ist es wichtig, Ihren Versicherungsschutz regelmässig zu überprüfen und an die Marktbedingungen anzupassen.
Melden Sie Ihren Fahrzeugschaden einfach online. Eine persönliche Ansprechperson begleitet Sie anschliessend durch den gesamten Prozess und ist bei Rückfragen gerne für Sie da.
Eine Fachperson begutachtet den Schaden an Ihrem Fahrzeug, um die genaue Schadenshöhe zu bestimmen.
Option 1: Reparatur bei einem Partnerbetrieb von Helvetia. Sie profitieren von kostenlosten Serviceleistungen inkl. Ersatzwagen und einer lebenslangen Garantie.
Option 2: Reparatur in einer Werkstatt Ihrer Wahl.
Option 3: Auszahlung eines vereinbarten Betrags bei Verzicht auf Reparatur.
Ihre Ansprechperson bleibt während des gesamten Prozesses für Rückfragen erreichbar, bis der Fall abgeschlossen ist.
Die Flottenversicherung schützt Sie in der Schweiz, im Fürstentum Liechtenstein, in den Staaten Europas sowie den aussereuropäischen Mittelmeerrandstaaten und den Mittelmeerinselstaaten.
Zu Beginn jedes Versicherungsjahres erhebt Helvetia eine Vorausprämie für das jeweilige Versicherungsjahr. Die Mehr- und Minderprämien, die sich im Laufe des Versicherungsjahres durch Fahrzeugmutationen ergeben, werden für alle Fahrzeuge zusammen im 1. Quartal des Folgejahres abgerechnet.