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  • Optimierungs­möglichkeiten der Personalvorsorge

    07.03.2024 | Priska Schnell
    Die berufliche Vorsorge bietet trotz starker Regulierung Handlungsspielräume. KMU können ihre Personalvorsorge über den gesetzlichen Rahmen der Mindestvorschriften hinaus optimieren und bedarfsgerecht gestalten.
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Optimierungs­möglichkeiten der Personalvorsorge

07.03.2024 | Priska Schnell
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Die berufliche Vorsorge bietet trotz starker Regulierung Handlungsspielräume. KMU können ihre Personalvorsorge über den gesetzlichen Rahmen der Mindestvorschriften hinaus optimieren und bedarfsgerecht gestalten.

Personalvorsorge aktiver gestalten und besser nutzen

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) verlangt, für Angestellte eine Altersvorsorge einzurichten und sie gegen Invalidität und Tod zu versichern. Selbständigerwerbende können sich freiwillig der Versicherung ihrer Mitarbeitenden anschliessen.

Die berufliche Vorsorge geht aber weit über ein Obligatorium hinaus. Unternehmen mit einer fortschrittlichen Personalvorsorge bekennen sich zu ihrer sozialen Verantwortung und steigern dadurch die Attraktivität als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin.

Das Gesetz schreibt Mindestleistungen (BVG) vor

  • Mittel für die Altersvorsorge (Altersrente und Pensionierten-Kinderrente) sparen
  • Invalidenrente und Invaliden-Kinderrente
  • Ehegatten- und Waisenrente im Todesfall bzw. Partnerrente für registrierte gleichgeschlechtliche Partnerschaften
  • Freizügigkeitsleistungen (angespartes Altersguthaben) bei Austritt aus dem Unternehmen

Zusätzliche Leistungen und mehr Flexibilität sind möglich, aber nicht immer dabei

Wichtig ist, zuerst die Leistungen der jeweiligen Pensionskasse zu kennen. Sie sind im Reglement der Vorsorgeeinrichtung/Sammelstiftung geregelt. Aber Achtung: Es gibt Unterschiede. Folgende Zusatzdeckungen sind beispielsweise bei den Helvetia Sammelstiftungen automatisch eingeschlossen:

  • Ehegattenrenten werden im Gegensatz zum BVG unabhängig vom Vorhandensein von Kindern, dem Alter oder der Ehedauer gezahlt.
  • Lebenspartnerrente
  • Im Todesfall wird das vorhandene Altersguthaben als Todesfallkapital ausbezahlt, soweit keine Renten an hinterlassene Ehegatten, eingetragene Partner oder Lebenspartner ausgerichtet werden müssen (sogenannte Beitragsrückgewähr).

Auch diese Möglichkeiten (Flexibilität) für die Versicherten gehören zur Vorsorgeleistung:

  • Flexibler Rückzug aus dem aktiven Erwerbsleben vor oder nach dem Referenzalter, auch in mehreren Schritten.
  • Massnahmen, damit eine vorzeitige Pensionierung ohne Renteneinbusse möglich ist (Einlagen zur Finanzierung).
  • Freiwillige Einkäufe, um Beitragslücken auszugleichen und die Steuerbelastung zu senken.
  • Möglichkeiten zur Weiterführung der beruflichen Vorsorge bei unbezahltem Urlaub.

Die Unterschiede der Vorsorgemodelle kennen

Das KMU wählt entweder eine teilautonome Lösung mit Renditechancen und gewissen Anlagerisiken, die Risiken für Tod und Invalidität sind hier in der Regel durch eine Versicherungsgesellschaft abgesichert. Oder der Entscheid fällt auf eine Garantielösung mit einer 100%igen Sicherheit, die alle Risiken deckt und etwas mehr kostet. Weitere Informationen zu den Vorsorgemodellen (Video).

Das Zusammenspiel von AHV und BVG und die Vorsorgelücke

Im obligatorischen Vorsorgebereich des BVG liegt die Obergrenze des versicherbaren Lohns beim dreifachen Betrag der maximalen einfachen AHV-Rente. Darüberliegende Lohnteile sind nicht versichert. Das führt zu Einkommenseinbussen im Alter oder bei Invalidität.

Die folgende Grafik macht deutlich, wie die Leistungen aus der 1. und 2. Säule (AHV und BVG) im Verhältnis zum Gesamtlohn abnehmen und die Vorsorgelücke immer grösser wird, je höher das Einkommen ist.

grafik-vorsorgeluecke-de

Mit dem Vorsorgeplan und der Finanzierung die Leistungen verbessern

Die Leistungen der Versicherten können verbessert werden mit  

  • einer Lohnbasis über dem gesetzlich definierten Lohn;
  • einem versicherten Lohn, der den Beschäftigungsgrad berücksichtigt;
  • höheren Sparbeiträgen;
  • einem zusätzlichen Todesfallkapital oder anderen Verbesserungen der Hinterlassenen-Leistungen;
  • einer reduzierten Wartefrist und/oder höheren Leistungen für die Invalidenrente;
  • mehr als die hälftige Beteiligung an den Beiträgen durch den Arbeitgeber respektive die Arbeitgeberin.

Gestalten und verbessern Sie Ihre Personalvorsorge

Nutzen Sie den Spielraum bei Ihrer Personalvorsorge zum Vorteil des Unternehmens und der Mitarbeitenden. Der Vorsorgebedarf verändert sich ständig. Wir beraten Sie und Ihre Mitarbeitenden gerne.

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