Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) verlangt, dass Arbeitgebende für ihre Mitarbeitenden eine Altersvorsorge einrichten und sie gegen Invalidität und Tod versichern. Das BVG regelt aber nur die gesetzlichen Minimalleistungen. Dabei lässt sich die eigene Pensionskasse gezielt optimieren.
Nicht alle Lohnteile sind in der Pensionskasse automatisch versichert. Teilzeitangestellte mit tiefem Lohn oder Fachkräfte mit höherem Salär sind mit dem BVG-Minimum oft schlecht abgesichert. Dies lässt sich jedoch mit einer individuell auf den eigenen Betrieb zugeschnittenen Pensionskassenlösung optimieren. Wer die Löhne seiner Angestellten umfassend versichert, ist als Firma auf dem Arbeitsmarkt attraktiver.
Neben der Altersvorsorge sind weitere Leistungen der Pensionskasse wichtig. Auch hier kann über das gesetzliche Minimum hinaus optimiert werden. Möglich ist das beispielsweise mit einer besseren Absicherung von Hinterbliebenen. Aber auch höhere Invalidenrenten, flexible Pensionierungsmodelle oder die Möglichkeit freiwilliger Einkäufe sorgen für eine attraktive Pensionskassenlösung.
Wer mit seiner Pensionskasse über das BVG-Minimum hinausgeht, nimmt die soziale Verantwortung gegenüber den Mitarbeitenden wahr. Dadurch überzeugt das eigene Unternehmen auch als Arbeitgeberin und wird attraktiver für neue Fachkräfte.