Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) verlangt, für Angestellte eine Altersvorsorge einzurichten und sie gegen Invalidität und Tod zu versichern. Selbständigerwerbende können sich freiwillig der Versicherung ihrer Mitarbeitenden anschliessen.
Die berufliche Vorsorge geht aber weit über ein Obligatorium hinaus. Unternehmen mit einer fortschrittlichen Personalvorsorge bekennen sich zu ihrer sozialen Verantwortung und steigern dadurch die Attraktivität als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin.
Wichtig ist, zuerst die Leistungen der jeweiligen Pensionskasse zu kennen. Sie sind im Reglement der Vorsorgeeinrichtung/Sammelstiftung geregelt. Aber Achtung: Es gibt Unterschiede. Folgende Zusatzdeckungen sind beispielsweise bei den Helvetia Sammelstiftungen automatisch eingeschlossen:
Auch diese Möglichkeiten (Flexibilität) für die Versicherten gehören zur Vorsorgeleistung:
Das KMU wählt entweder eine teilautonome Lösung mit Renditechancen und gewissen Anlagerisiken, die Risiken für Tod und Invalidität sind hier in der Regel durch eine Versicherungsgesellschaft abgesichert. Oder der Entscheid fällt auf eine Garantielösung mit einer 100%igen Sicherheit, die alle Risiken deckt und etwas mehr kostet. Weitere Informationen zu den Vorsorgemodellen (Video).
Im obligatorischen Vorsorgebereich des BVG liegt die Obergrenze des versicherbaren Lohns beim dreifachen Betrag der maximalen einfachen AHV-Rente. Darüberliegende Lohnteile sind nicht versichert. Das führt zu Einkommenseinbussen im Alter oder bei Invalidität.
Die folgende Grafik macht deutlich, wie die Leistungen aus der 1. und 2. Säule (AHV und BVG) im Verhältnis zum Gesamtlohn abnehmen und die Vorsorgelücke immer grösser wird, je höher das Einkommen ist.